Auslandskrankenversicherung: Was muss ich beachten?

Eine gute Krankenversicherung ist essentiell. Das gilt natürlich auch dann, wenn man sich auf Reisen befindet. Doch nicht jede Auslandskrankenversicherung schützt umfassend. Es stellen sich sehr viele Fragen zum Thema „Auslandskrankenversicherung: Was muss ich beachten?“ Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigen Fragen:

  • Wie sieht es aus, wenn ich in ein Land reisen möchte, für das eine Reisewarnung besteht?
  • Bin ich versichert, wenn während meiner Reise eine Reisewarnung ausgesprochen wird?
  • Leistet meine Auslandskrankenversicherung im Pandemiefall?
  • Welche Leistungen sollten unbedingt in meiner Auslandskrankenversicherung enthalten sein?

Versicherungsschutz bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amts

Prüfen Sie vor Abschluss einer Auslandskrankenversicherung unbedingt, ob der Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung auch dann gewährleistet ist, wenn Sie Ihre Reise in ein Land oder eine Region antreten, für die vom Auswärtigen Amt (oder einer vergleichbaren Stelle in Österreich oder der Schweiz) eine Reisewarnung oder eine Teilreisewarnung verhängt wurde. Einige Versicherungen unterscheiden danach, ob die (Teil-)Reisewarnung bereits bei der Buchung bzw. bei Antritt der Reise bestand oder ob sie erst danach in Kraft getreten ist. Achten Sie unbedingt darauf, dass eine (Teil-)Reisewarnung kein Ausschlussgrund ist.

Reisewarnung und Risikogebiet: Was ist der Unterschied?
Eine Erklärung der Begriffe „Reisewarnung“ und „Risikogebiet“ und die Antwort auf die Frage, was die Konsequenzen für Reisende sind, die in ein Gebiet reisen, für das eine Reisewarnung ausgesprochen wurde oder das zum Risikogebiet erklärt wurde, finden Sie in unserem Blogpost „Reisewarnung und Risikogebiet„. Aktuell gibt es keine solchen weltweiten Risikogebiete mehr.

Was gilt bei „dringendem Abraten“ – unterhalb der Reisewarnung?

Das Auswärtige Amt unterscheidet mehrere Stufen. Eine Reisewarnung – die höchste Stufe – löst bei vielen Versicherungen Leistungsausschlüsse aus. Ab der Stufe darunter, dem „dringenden Abraten“, gilt versicherungsrechtlich eine andere Einschätzung: Hier besteht in der Regel kein Leistungsausschluss. Dennoch empfehlen wir, die eigenen Versicherungsbedingungen im Einzelfall zu prüfen. Wir helfen dabei gern.

Praktisches Beispiel: Seit dem 30. April 2026 gilt fuer Oman und Jordanien kein Reisewarnung mehr, sondern nur noch ein dringendes Abraten. Das bedeutet: Reisen in diese Länder sind wieder versicherbar — und wir können sie wieder anbieten.

Sicherheit auf Reisen: Oman & Jordanien
Alle Infos zum Thema Sicherheitshinweise des Auswärtign Amtes und zur aktuellen Situation ab dem 30.04.2026 finden Sie im Artikel „Sicherheit auf Reisen„.

Versicherungsschutz während einer Pandemie

Mit Beginn der Corona-Pandemie wurde eine zweites Thema plötzlich sehr wichtig. Denn manche Versicherungen schließen die Gewährung von Leistungen im Falle einer Pandemie komplett aus. Das bedeutet, dass die Kosten einer anderen Krankheit oder Verletzung, zum Beispiel für die Behandlung eines gebrochenen Handgelenks, ebenfalls nicht übernommen würden. Achten Sie deswegen unbedingt darauf, dass Ihre Auslandsreisekrankenversicherung auch im Falle einer Pandemie leistet.

Einschluss des medizinisch sinnvollen Rücktransports

Bitte beachten Sie generell, dass Sie bei einer Erkrankung im Reiseland immer auf das Gesundheitssystem vor Ort angewiesen sind. Sollte dieses System überlastet sein, kann auch die beste Krankenversicherung keine Versorgung gewähren. Deswegen ist es sehr wichtig, dass ein Krankenrücktransport in den Versicherungsleistungen enthalten ist, wenn dieser medizinisch sinnvoll (nicht nur notwendig!) ist und von einem Arzt angeordnet wurde.

Fazit: Die richtige Auslandskrankenversicherung

Bei der Wahl der Auslandskrankversicherung gilt es unbedingt, das Kleingedruckte zu lesen und sich im Zweifelsfall direkt bei der Versicherung zu informieren.

Wir arbeiten seit vielen Jahren mit dem Versicherer Hanse-Merkur zusammen. Denn die Hanse Merkur Auslandskrankenversicherung bietet sowohl bei einer Reisewarnung als auch während einer Pandemie einen umfassenden Versicherungsschutz an. Außerdem ist hier der medizinisch sinnvolle Rücktransport im Krankheitsfall inkludiert. Hier erfahren Sie mehr und können Ihre Versicherung direkt buchen: Reiseversicherung.

Weitere Informationen und Haftungsausschluss

Gerne können Sie sich bei Fragen direkt an uns wenden! Sie erreichen uns unter +49-6553-83297-0 oder unter info@nomad-reisen.de.

Bitte beachten Sie, dass beim Abschluss einer Versicherung immer die Versicherungsbedingungen des Versicherers gelten und wir entsprechend keine Haftung übernehmen können, auch wenn wir sorgfältig und nach bestem Wissen recherchiert haben.

Written by Natalie Szydlik