Corona und Auslandskrankenversicherung: Was muss ich beachten?

Mehr als je zuvor hat uns Corona gezeigt, wie wichtig eine gute Krankenversicherung im Notfall sein kann. Das gilt natürlich auch dann, wenn man sich auf Reisen befindet. Doch nicht jede Auslandskrankenversicherung schützt im Falle einer Pandemie. Es stellen sich sehr viele Fragen zum Thema „Corona und Auslandskrankenversicherung: Was muss ich beachten?“ Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigen Fragen:

  • Wie sieht es aus, wenn ich in ein Land reisen möchte, für das eine Reisewarnung besteht?
  • Bin ich versichert, wenn während meiner Reise eine Reisewarnung ausgesprochen wird?
  • Leistet meine Auslandskrankenversicherung im Pandemiefall, nachdem Corona im März als Pandemie eingestuft wurde?
  • Wie sieht es aus, wenn das Reiseland als Risikogebiet eingestuft wurde und was passiert, wenn ein Land während meiner Reise als Risikogebiet eingestuft wird?

Wir haben uns intensiv mit den Versicherungsbedingungen der bekanntesten Anbieter auseinandergesetzt. Die gute Nachricht zuerst: Sie können sich auch während einer Pandemie auf den Versicherungsschutz verlassen, wenn Sie die richtige Versicherung gewählt haben. Hier gilt es das Kleingedruckte zu lesen und sich im Zweifelsfall direkt bei der Versicherung zu informieren. Viele Versicherungen haben mittlerweile auch auf die große Nachfrage reagiert und die FAQs auf ihren Webseiten ergänzt.

Im Zusammenhang mit der Corona Pandemie gilt es insbesondere zwei wichtige Punkte zu beachten:

Versicherungsschutz bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amts

Prüfen Sie vor Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung unbedingt, ob der Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung auch dann gewährleistet ist, wenn Sie Ihre Reise in ein Land oder eine Region antreten, für die vom Auswärtigen Amt (oder einer vergleichbaren Stelle in Österreich oder der Schweiz) eine Reisewarnung verhängt wurde. Einige Versicherungen unterscheiden danach, ob die Reisewarnung bereits bei der Buchung bzw. bei Antritt der Reise bestand oder ob die Reisewarnung erst danach in Kraft getreten ist. Achten Sie unbedingt darauf, dass eine Reisewarnung kein Ausschlussgrund ist. Denn in der aktuellen Situation ändern sich die Bestimmungen der Außenministerien schnell.

Reisewarnung und Risikogebiet: Was ist der Unterschied?
Eine Erklärung der Begriffe „Reisewarnung“ und „Risikogebiet“ und die Antwort auf die Frage, was die Konsequenzen für Reisende sind, die in ein Gebiet reisen, für das eine Reisewarnung ausgesprochen wurde oder das zum Risikogebiet erklärt wurde, finden Sie in unserem Blogpost „Reisewarnung und Risikogebiet„.

Versicherungsschutz während einer Pandemie

Manche Versicherungen schließen die Gewährung von Leistungen im Falle einer Pandemie komplett aus. Das bedeutet, dass die Kosten einer anderen Krankheit oder Verletzung, zum Beispiel für die Behandlung eines gebrochenen Handgelenks, ebenfalls nicht übernommen würden. Achten Sie deswegen unbedingt darauf, dass Ihre Auslandsreisekrankenversicherung auch im Falle einer Pandemie leistet.

Die Frage, ob eine Reiseregion vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuft wurde oder während Ihrer Reise als solches eingestuft wird, hat keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz.

Versicherungsschutz bei einer Erkrankung an COVID-19

Einige Versicherungen gewähren keinen Schutz bei der Erkrankung an COVID-19 infolge einer Infektion mit dem Corona-Virus. Sollten Sie im Urlaub an dem Virus erkranken, würden die dadurch entstehenden Kosten nicht übernommen. Unser Rat: Erkundigen Sie sich, ob Ihnen Behandlungskosten im Falle eine Erkrankung an COVID-19 ersetzt werden. Manche Versicherungen bieten inzwischen Zusatzversicherungen an, die eine Erkrankung an COVID-19 einschließen. Logischerweise ist bei diesen Versicherungen die „Basisversion“ stets exklusive einer Erkrankung an COVID-19.

Einschluss des medizinisch sinnvollen Rücktransports

Bitte beachten Sie generell, dass Sie bei einer Erkrankung im Reiseland immer auf das Gesundheitssystem vor Ort angewiesen sind. Sollte dieses System überlastet sein, kann auch die beste Krankenversicherung keine Versorgung gewähren. Deswegen ist es sehr wichtig, dass ein Krankenrücktransport in den Versicherungsleistungen enthalten ist, wenn dieser medizinisch sinnvoll (nicht nur notwendig!) ist und von einem Arzt angeordnet wurde.

Fazit: Die richtige Auslandskrankenversicherung in Corona-Zeiten

Nachdem wir uns intensiv mit diesen vielen Fragen zu „Corona und Auslandskrankenversicherung“ beschäftigt haben, können wir Ihnen zum aktuellen Zeitpunkt nur einen Anbieter uneingeschränkt empfehlen: die Hanse-Merkur. Denn die Hanse Merkur Auslandskrankenversicherung bietet sowohl bei einer Reisewarnung als auch während einer Pandemie einen umfassenden Versicherungsschutz bei der Auslandskrankenversicherung an. Außerdem ist hier der medizinisch sinnvolle Rücktransport im Krankheitsfall inkludiert. Hier erfahren Sie mehr und können Ihre Versicherung direkt buchen: Reiseversicherung.

Weitere Informationen und Haftungsausschluss

Gerne können Sie sich bei Fragen direkt an uns wenden! Sie erreichen uns unter +49-6553-83297-0 oder unter info@nomad-reisen.de.

Bitte beachten Sie, dass beim Abschluss einer Versicherung immer die Versicherungsbedingungen des Versicherers gelten und wir entsprechend keine Haftung übernehmen können, auch wenn wir sorgfältig und nach bestem Wissen recherchiert haben.

Written by Natalie Szydlik