Service: Oman mit Mietwagen – Tipps zu Fahrweise und Regeln

Bevor Sie Ihre individuelle Reise in Oman starten, sollten Sie sich noch über ein paar Themen rund um den Oman mit Mietwagen informieren. Wie schnell darf ich eigentlich fahren in Oman? Wer hat Vorrang? Gibt es genügend Tankstellen?

Diese und viele weitere Fragen rund um den Oman mit Mietwagen beantworten wir hier.

Oman mit Mietwagen – Allgemeine Verkehrsregeln

In Oman gilt Rechtsverkehr. Die offizielle Höchstgeschwindigkeit beträgt in den Städten, soweit nichts anderes ausgeschildert, 50km/h, teilweise sogar nur 40 km/h, außerorts auf einspurigen Landstraßen 80km/h und auf Autobahnen 120km/h. Radarkontrollen kommen relativ häufig vor, wobei die Strafen für Geschwindigkeitsübertretung und andere Verkehrsdelikte recht hoch sind. Die Verkehrsregeln, insbesondere in Masqat werden in der Regel streng durchgesetzt.

Anschnallpflicht besteht seit 1996 auf den vorderen und hinteren Sitzen. Die Strafe bei Nicht-Angurten beträgt OMR 10.

Strengstens verboten ist Fahren unter Alkoholeinfluss (0,0 Promille).

Aber auch Fahren mit verschmutzten Autos kann ein Bußgeld zu Folge haben.

Kreisverkehre in Oman

In Oman gibt es sehr viele Kreisverkehre, auch an mehrspurigen Straßen (Autobahnen). Generell gilt: Wer im Kreisverkehr ist, hat Vorfahrt. Überlegen Sie unbedingt schon beim Einordnen in die Spuren BEVOR Sie in den Kreisverkehr fahren, an welcher Ausfahrt Sie den Kreisverkehr wieder verlassen möchten. Wollen Sie rechts abbiegen, dann wählen Sie die äußerste rechte Spur. Wenn Sie geradeaus weiterfahren möchten, dann nehmen Sie am besten die mittlere Spur. Wenn Sie links abbiegen möchten, wählen Sie entsprechend die linke Spur. Beim Einfahren in den Kreisverkehr müssen Sie auf alle Fahrzeuge von links achten. Fahrzeuge von links haben Vorfahrt, also nicht nur die auf der äußeren rechten Spur im Kreisverkehr. Warten Sie unbedingt, bis alle Spuren frei sind, bevor Sie in den Kreisverkehr einfahren. Blinken Sie rechts, wenn Sie den Kreisverkehr verlassen wollen bzw. links, wenn Sie noch im Kreisverkehr bleiben möchten. Bedenken Sie, dass die eine Spur links von Ihnen fahrenden Wagen an der nächsten Ausfahrt nach rechts ausscheren dürfen, wenn diese den Kreisverkehr verlassen möchten.

Fahrten bei Dunkelheit, besondere Gefahren: Tiere auf der Fahrbahn

Bei Dunkelheit sollte man besonders vorsichtig fahren. Liegengebliebene Fahrzeuge werden oft nur durch einige Steinreihen hinter dem Wagen gekennzeichnet und nicht durch ein Warndreieck.

Eine nicht zu unterschätzende Gefahr sind Tiere, die unvermittelt Straßen überqueren. Im südlich gelegenen Dhufar, aber auch in Inneroman ziehen ganze Kamel- und Rinderherden über die Straßen, wodurch es des Öfteren zu schweren Unfällen kommt. Bitte gehen Sie sofort mit der Geschwindigkeit herunter und schalten Sie die Warnblinkanlage ein, sobald Sie ein Kamel oder auch einen Esel am Straßenrand sehen. Fahren Sie so langsam am Tier vorbei, dass Sie jederzeit vor dem Tier stoppen könnten. Kamele sind sehr schnell und können sehr plötzlich auf die Fahrbahn rennen. Kamele haben schon sehr viele Unfälle – oft leider mit Todesfolge – verursacht, da ihr Körper sich wegen der langen Beine bei einem Aufprall auf ein Fahrzeug in Höhe der vorderen Windschutzscheibe befindet. Bitte warnen Sie nach Passieren der Gefahrenstelle entgegenkommende Fahrzeuge durch kurzes Aufblenden vor der Gefahr. Dito werden auch Sie bei Gefahren auf der direkt vor Ihnen liegenden Strecke von entgegenkommenden Wagen durch Aufblenden gewarnt.

Tankstellen und Versorgung in Oman

Oman verfügt entlang der Teerstraßen über ein dichtes Tankstellennetz der Firmen Shell, Oman Oil und al-Maha. Aber auch an den Pisten gibt es häufig Stationen. Normalerweise gehört zur Tankstelle neben einer (in der Regel sauberen) Toilette ein kleiner Laden mit den wesentlichen Grundnahrungsmitteln. Relativ häufig findet man auch ein Restaurant auf dem Gelände. Die Öffnungszeiten variieren, liegen jedoch in der Regel zwischen 6 und 22 Uhr. In Masqat sind inzwischen viele Tankstellen 24stündig geöffnet.

Grundnahrungsmittel findet man selbst in kleinen Ortschaften in guter Qualität. Auch Obst und Gemüse sowie Milchprodukte werden angeboten. Sie brauchen also – wenn Sie nicht über mehrere Tagen in den Bergen oder der Wüste unterwegs sind – keine großen Vorräte anzulegen.

Frisches und hygienisch unbedenkliches Wasser können Sie sich nicht nur an Tankstellen, sondern auch in Moscheen in ihre Kanister abfüllen. An jeder Moschee gibt es einen Bereich, in dem sich die Gläubigen zum Gebet reinigen. Auch als Nicht-Muslim können Sie diesen Bereich problemlos betreten.

Verhalten bei einem Unfall in Oman

Bei einem Unfall muss man selbst bei Bagatellschäden die Polizei verständigen. Das Fahrzeug ist nur auf Anweisung der Polizei vom Unfallort wegzubewegen. Wichtig ist auch, dass man sich den Polizeibericht zum Unfallhergang aushändigen lässt. Man benötigt ihn zum einen aus Gründen des Versicherungsschutzes und zum anderen, weil in Oman nur gegen Vorlage dieses Formulars ein durch Unfall beschädigter Wagen repariert werden darf. Die Fortsetzung der Fahrt mit einem beschädigten Auto ist streng untersagt.

Sollten Sie in einen Unfall verwickelt werden, so rufen Sie bitte umgehend Ihren Autovermieter bzw. unsere Notfallrufnummer vor Ort oder in Deutschland an.

Verkehrsdelikte und Verkehrsstrafen

Rücksichtloses Verhalten im Straßenverkehr wird in Oman sehr streng geahndet. So werden „Geisterfahrer“ mit 500 OMR und einer Haftstrafe von bis zu 3 Monaten belangt. Aber auch das Telefonieren während der Fahrt oder das Hinauswerfen von Müll aus dem Fahrzeug werden mit Strafgeldern von bis zu 300 OMR belegt. Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss wird mit mindestens 200 OMR bestraft, in Kombination mit einer mindestens einmonatigen Haftstrafe. Für Falschparken werden je nachdem mindestens 10 OMR, bei Parken auf Bus- oder Taxihaltestellen bis zu 100 OMR fällig.

Die Einhaltung der Geschwindigkeitsregeln wird durch zahhlreiche fest installierte und mobile Radarkontrollen überprüft. Die Bußgelder für Gewindigkeitsüberschreitungen werden bei Mietfahrzeugen automatisch von den Konten der Mietwagenfirmen abgebucht. Das passiert aber in der Regel erst, wenn das Fahrzeug bereits vom Mietenden zurückgegeben wurde. Die Bußgelder werden den Mietenden entsprechend erst nachträglich in Rechnung gestellt und von der Kreditkarte, die man als Sicherheit bei der Autoanmietung angegeben hatte, abgebucht. Sollten Sie also nach Ihrer Rückkehr eine Abbuchung auf Ihrem Kreditkartenkonto feststellen, handelt es sich höchtswahrscheinlich um ein „Knöllchen“. Im Zweifelsfall sprechen Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. den Autovermieter in Oman an.

Fahren auf Pisten in Oman

Die Pisten in Oman sind in der Regel in einem sehr guten Zustand und werden regelmäßig neu geschoben bzw. gewartet. Auch an Pisten finden Sie Verkehrs- und Hinweisschilder in Arabisch und Englisch.
Das Asphaltstraßennetz wird beständig erweitert, sodass keine der in Deutschland erhältlichen Karten das komplette Straßennetz aktuell erfasst. Inzwischen sind nur noch wenige der Strecken bei unseren Privatrundreisen Offroad (Ausnahme z.B. die Wahiba, der Djabal Shams und (derzeit noch) die Wadis Bani Awf und Sahtan; zudem ist für die Fahrt auf den Djabal al-Akhdar zwingend ein Vierradantrieb erforderlich, was auch kontrolliert wird).

Fahrweise mit Geländewagen in Oman (4WD)

Beim Fahren abseits befestigter Straßen sollten Sie in jedem Fall den Allradantrieb einschalten. Aus Sicherheitsgründen sollten Sie die Details der Route, den Fahrzeugtyp und die geschätzte Ankunftszeit an der Hotelrezeption oder bei der nächsten Wüstenpolizeistation hinterlassen.

Eine Off-Road-Tour abseits der von uns empfohlenen Strecken, die ohnehin niemals allein – also möglichst mit mindestens 2 Fahrzeugen – unternommen werden sollte, erfordert eine Ausrüstung, die mindestens ein, besser zwei funktionstüchtige(s) Ersatzrad/räder, Wagenheber, Schaufel, Abschleppseil, Matten oder Sandbleche, Benzinkanister, Erste-Hilfe-Set, Decken und Sonnenschutz beinhaltet. Ausreichend große Reserven an Wasser und Benzin sind unbedingt erforderlich.

Die Routen unserer Dachzeltreisen sind in der Regel allerdings so konzipiert, dass Sie mit einem Ersatzreifen und ohne weitere Benzin- oder Wasserkanister auskommen.

Bevor man sich auf eine Pisten-Tour begibt, empfiehlt es sich vorher z.B. im Hotel nachzufragen, ob die entsprechende Piste befahrbar ist. Wadis sind bei tiefhängenden Wolken oder bei einsetzendem Regen unbedingt zu meiden bzw. sofort zu verlassen, da die Gefahr, weggespült zu werden, groß ist. Es kommt leider immer wieder zu Todesfällen, weil Menschen diese Vorsichtsmaßnahme nicht beachten! Aus diesem Grund sollte man auch niemals in einem Wadibett campen. Vor dem Durchfahren eines wasserführenden Wadis ist zu Fuß die Wassertiefe und ggf. die Strömung zu prüfen. Man sollte stets bedenken, dass sich ein Auto in nassem Kies oder Sand sehr leicht fest fährt.
Neben Asphaltstraßen, die durch ein Wadi führen, stehen stets Pfähle, die den Wasserstand markieren. Hat die Wassermarke die rote Farbe überschritten, darf man nicht weiterfahren. Als Verkehrsstrafe für das Durchfahren eines Wadis bei „rot“ sind 200 OMR zu zahlen. Außerdem wird das Fahrzeug konfisziert.

Beim Fahren durch Dünen (z.B. mit Begleitfahrzeug zu den von uns angebotenen Wüstencamps) sind Getriebeuntersetzung und Allradantrieb ebenfalls erforderlich. Vermeiden Sie zu langes Fahren in einem niedrigen Gang, da das zur Überhitzung des Motors führt. Niedrige Gänge sind nur angemessen für steile Passagen und zum Anfahren auf weichem Untergrund. Bei Fahren auf lockerem Sand sollte man den Wagen mit durchgetretener Kupplung ausrollen lassen, da beim Bremsen die Räder leicht blockieren und im Sand einsinken können. Auf weichem, ebenem oder leicht hügeligen Sand ist ein möglichst hoher Gang angebracht, ohne dass der Motor untertourig läuft. Bremsen und heftige Lenkbewegungen sollten Sie soweit möglich vermeiden.
Bei Anzeichen von untertourigem Fahren muss man andererseits rechtzeitig zurückschalten, da man sonst schnell im Sand stecken bleibt. Sollten Sie merken, dass Sie steckenbleiben, dann treten Sie die Kupplung, noch bevor der Wagen zum Stillstand kommt. Auf keinen Fall Vollgas geben, da sich die Räder nur tiefer in den Sand eingraben.

Weitere Hinweise zu den Verkehrsstrafen in Oman finden Sie in unserem Blogartikel.

Und wenn Sie neugierig geworden sind auf Oman mit Mietwagen finden Sie weitere Informationen hier.  Gerne beraten wir Sie zu Ihrer individuellen Reise in Oman mit Mietwagen. Schreiben Sie uns an info@nomad-reisen.de oder rufen Sie uns an unter 06553-83297-0!

Written by Jennifer Daxböck