Reisewarnung und Risikogebiet: Was ist der Unterschied?

Die Begriffe Reisewarnung und Risikogebiet geistern spätestens seit Beginn der Corona-Krise durch alle Medien, wenn es um Reisen ins Ausland geht. Aber was ist denn genau eine Reisewarnung? Was ist ein Risikogebiet? Wer legt das fest? Welche Auswirkung hat es, wenn für Ihr Reiseland eine Reisewarnung ausgesprochen wird? Welche Konsequenzen hat es, wenn Ihr Reiseland als Risikogebiet gilt oder zu einem Risikogebiet erklärt wird?

Stand: 04. September 2020

Reisewarnung: Teil der Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts

Das Auswärtige Amt hatte am 17. März 2020 eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen. Ausschlaggebend dafür waren laut dem Amt die Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und die immer strikter werdenden Einreisebeschränkungen und Einreiseverbote. Zu den Einreisebeschränkungen vieler Staaten gehörten schon im März strenge Quarantänemaßnahmen. Außerdem haben sehr viele Staaten genau so wie Deutschland versucht, über Maßnahmen wie Ausgangssperren und das Schließen von Geschäften und Behörden die Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Das Auswärtige Amt hat also nicht zuletzt wegen der Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens insgesamt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in alle Länder weltweit gewarnt.

Diese weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes wurde zuletzt am 26. August für die Zeit bis zum 14. September verlängert. Ausgenommen sind lediglich die meisten Staaten der Europäischen Union, die so genannten Schengen-assoziierten Staaten (Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein), sowie Großbritannien, Monaco, San Marino, Vatikanstaat und Teile der Türkei. Für die Länder der EU wurden wieder (wie vor dem 18. März üblich) individuelle Sicherheitshinweise erstellt. Diese werden ständig der aktuellen Situation angepasst und dabei oft erneut verschärft. So landeten erst kürzlich wieder die spanischen Balearen-Inseln und die Kanaren auf der Liste der Regionen, für die eine Reisewarnung gilt.

Doch was ist eigentlich eine Reisewarnung?

Das Auswärtige Amt schreibt hierzu:

Reisewarnungen werden ausgesprochen, wenn davon ausgegangen werden muss, dass jedem Reisenden eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht. Gegebenenfalls wird auch nur vor Reisen in bestimmte Regionen eines Landes gewarnt (Teilreisewarnung). Deutsche, die in diesem Land/dieser Region leben, können gegebenenfalls zusätzlich zur Ausreise aufgefordert werden. Die Reisewarnung ersetzt den Sicherheitshinweis.
Reisewarnungen werden ebenfalls ausgesprochen, wenn bestimmte Reisen aus vorrangigeren Gründen zum Schutz der Reisenden oder der Bevölkerung bei abstrakten Gefährdungen wie z.B. anlässlich der COVID-19-Pandemie unterbleiben sollten.
Reisewarnungen stellen kein juristisches Ausreiseverbot dar, z.B. im Sinne beschränkender Maßnahmen nach passrechtlichen Vorschriften.

Reisewarnung: Welche Auswirkungen hat die Reisewarnung auf Reisende?

Eine Reisewarnung ist also die höchste Warnstufe der deutschen Bundesregierung für Reisende. Als Voraussetzung für diese Warnstufe muss eine „konkrete Gefahr für Leib und Leben“ von Deutschen in dem betreffenden Land gegeben sein. Neuerdings wurde diese Begründung allerdings erweitert, nämlich um die Bestimmung „wenn bestimmte Reisen aus vorrangigeren Gründen zum Schutz der Reisenden oder der Bevölkerung bei abstrakten Gefährdungen … unterbleiben sollten“.

Im Falle einer Reisewarnung kann die Bundesregierung alle Deutschen in dem betreffenden Land zur Ausreise aus dem Land auffordern. Reisende, die eine Pauschalreise gebucht haben, werden dann regelmäßig von ihrem Reiseveranstalter zurück nach Deutschland gebracht. Außerdem stornieren die Reiseveranstalter bei Vorliegen einer Reisewarnung regelmäßig alle Buchungen von Reisen, die zu dem Zeitpunkt noch nicht angetreten wurden, aber in näherer Zukunft beginnen würden.

Eine Reisewarnung ist jedoch kein Reiseverbot. Das bedeutet, dass man trotzdem in ein solches Land einreisen kann, sofern es natürlich dazu die Möglichkeit gibt; es also beispielsweise Flugverbindungen gibt, die Grenzen geöffnet sind und man ein Visum für das Land erhalten kann. Außerdem muss man einige Konsequenzen bedenken, auf die wir weiter unten eingehen.

Inzwischen regt sich auch Widerstand gegen die weltweite pauschale Reisewarnung. Vielen Menschen stellt sich beispielsweise die Frage, nach welchen Kriterien die Reisewarnungen ausgesprochen werden.

Wo finde ich die Liste der Länder, für die eine Reisewarnung gilt?
Die stets aktuell gehaltene Liste der Staaten, für die eine Reisewarnung oder Teilreisewarnung gilt, findet sich hier.

Risikogebiet: Die Einschätzungen des Robert-Koch-Instituts (RKI)

Ein Risikogebiet ist eine Region oder ein Staat, in dem nach Einschätzung des RKI ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht. Die Entscheidung basiert auf einer zweistufigen Bewertung. Wie auch innerhalb Deutschlands gilt der Richtwert von mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage. Im zweiten Schritt werden Staaten/Regionen nach qualitativen Kriterien betrachtet um festzustellen, ob trotz geringerer Infektionszahlen die Gefahr eines erhöhten Infektionsrisikos vorliegt. Das Robert-Koch-Institut schreibt: „Maßgeblich für die Bewertung sind insbesondere die Infektionszahlen und die Art des Ausbruchs (lokal begrenzt oder flächendeckend), Testkapazitäten sowie durchgeführte Tests pro Einwohner sowie in den Staaten ergriffene Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens (Hygienebestimmungen, Kontaktnachverfolgung etc.). Ebenso wird berücksichtigt, wenn keine verlässlichen Informationen für bestimmte Staaten vorliegen.“

Die Einschätzung, ob eine Region oder ein Staat ein Risikogebiet gilt, „erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.“

Wo finde ich die Liste der Risikogebiete?
Die stets aktuell gehaltene Liste der etwa 160 Staaten, die als Risikogebiet gelten, findet sich hier.

Wichtig zu wissen ist, dass die Liste der Länder, für die eine Reisewarnung gilt, nicht identisch ist mit der Liste der Länder bzw. Regionen, die als Risikogebiet eingestuft werden.

Auch die Einstufung einer Region oder eines Landes als Risikogebiet bedingt kein Reiseverbot. Sie können also auch in ein Risikogebiet reisen. Allerdings muss man auch bei einer Reise in ein Risikogebiet einige Konsequenzen bedenken. Dazu mehr weiter unten.

Reisen trotz Reisewarnung: Was sind die Folgen, wenn ich trotzdem reise?

Das Auswärtige Amt unterscheidet in seinen Sicherheitshinweisen regelmäßig zwischen „nicht erforderlichen, touristischen“ und anderen Reisen. Beispielsweise Geschäftsleute oder auch Menschen, die ursprünglich aus dem jeweiligen Zielland stammen, reisen dennoch in diese Länder. Auch mancher Tourist könnte sich überlegen, trotz Reisewarnung in ein Land zu reisen. Jüngst, als die Reisewarnung für diverse spanische Inseln wieder eingeführt wurde, gab es Veranstalter, die ihren Gästen freigestellt haben, ob diese bleiben oder zurück nach Hause reisen wollten. Aber was muss ich beachten, wenn ich trotz Reisewarnung in ein Land reise?

Reisen trotz Reisewarnung: Praktische Fragen

Zunächst einmal gilt es zu prüfen, ob eine Ein- und Ausreise in ein „Reisewarnungs-Land“ überhaupt möglich ist: Werden Visa für Reisende ausgestellt? Welche Bedingungen sind an eine Einreise geknüpft? Muss ich in Quarantäne? Muss ich einen oder sogar mehrere Corona-Tests machen? Muss ich eine Corona-App herunterladen? Gibt es verlässliche Flugverbindungen in das Land? Wie gut funktioniert das öffentliche Leben? Erste Antworten auf diese Fragen liefert wieder ein Blick in die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

Reisen trotz Reisewarnung: Versicherungen

Abgesehen von diesen praktischen Fragen gilt es zu klären, ob man als Reisender überhaupt einen Versicherungsschutz hat. Kritisch ist es zum Beispiel bei der Auslandsreisekrankenversicherung. Hierzu haben wir einen eigenen Blogpost verfasst. Auch bei allen anderen Versicherungen lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte! Übrigens hätte auch ein Reiseveranstalter, der einen Gast trotz Reisewarnung in das Land reisen lassen möchte, ein Versicherungsproblem, denn die Haftpflichtversicherung des Veranstalters muss einer solchen Reise zustimmen.

Corona und Auslandskrankenversicherung
Versichern Sie sich unbedingt vor Beginn Ihrer Reise, dass alle Ihre Versicherungen trotz Reisewarnung einen Schutz bieten und im Schadensfall greifen. Besonders wichtig hierbei ist der Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem Blogartikel Corona und Auslandskrankenversicherung: Was muss ich beachten?

Reisen in ein Risikogebiet: Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?

Bei einer Reise in ein Risikogebiet ist (abgesehen von den möglichen gesundheitlichen Folgen vor Ort) das wohl größte Problem die Wiedereinreise nach Deutschland. Ähnlich schnell wie die Änderungen bei den Reisewarnungen oder Risikogebieten ändern sich nämlich auch die Bestimmungen, die für Reiserückkehrer*innen gelten. Seit Wochen erhitzen sich hierüber die Gemüter.

Wo erfahre ich, welche Regeln bei Wiedereinreise gelten?

Leider können auch wir keine eindeutigen und verlässlichen Informationen geben. Mögliche Folgen können verpflichtende oder freiwillige Corona-Tests sein, kostenpflichtig oder kostenfrei. Es kann aber auch eine verpflichtende Quarantäne für eine kürzere oder längere Zeit angeordnet werden. Die Zeitspanne reicht hier von „bis zum Erhalt eines Testergebnisses“ bis zu 14 Tagen. Dass die Regeln so uneinheitlich sind liegt daran, dass sich die Verordnungen der deutschen Bundesländer deutlich voneinander unterscheiden.

Deswegen empfehlen wir Ihnen, sich nicht nur während der Reiseplanung, sondern laufend im Internet und vor allem auch nochmals unmittelbar vor der Abreise direkt bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt über die für Sie geltende Verordnung zu informieren.

Reisen in ein Risikogebiet: Quarantäne bei Rückkehr

Derzeit gilt: Wer aus einem Risikogebiet kommend nach Deutschland bzw. in die EU einreist, muss nach den jüngsten  Vorschlägen der EU-Gesundheitsminister vom 04. September „nur“ noch 10 Tage zu Hause in Quarantäne. Diese kann bei Vorliegen eines negativen Corona-Tests möglicherweise auf fünf Tage verkürzt bzw. derzeit noch ganz aufgehoben werden. Wer ein positives Testergebnis hat, wird jedenfalls zur Quarantäne verpflichtet. Arbeitnehmer*innen haben in einem solchen Fall zumeist keinen Anspruch auf Fortzahlung des Gehalts durch den Arbeitgeber. Das Bundesgesundheitsministerium sagt aber selbst, dass die Arbeitnehmer*innen nach Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes einen Entschädigungsanspruch gegenüber dem Gesundheitsamt haben. Dies gelte selbst dann, wenn jemand wissentlich in ein Risikogebiet aufgebrochen sei – wenn mithin schon vor der Reise feststand, dass das Ziel ein Risikogebiet ist.

Quarantäne: Was muss ich beachten?
Zur korrekten Einhaltung einer häuslichen Quarantäne hat das Robert-Koch-Institut einen Flyer herausgegeben, den Sie sich hier herunterladen können.

Reisen in ein Risikogebiet: Corona-Tests

Momentan kann man bei der Rückkehr nach Deutschland an den meisten Flughäfen und vielen Grenzübergängen einen kostenlosen Corona-Test absolvieren, wenn dieser innerhalb von 72 Stunden nach Einreise erfolgt. Dieser Test ist seit dem 16. August verpflichtend. Das soll aber nach dem Willen des Gesundheitsministers ab dem 15. September wieder geändert werden. Ab dem Zeitpunkt soll eine mindestens fünftägige Quarantäne verpflichtend sein.

Reisen in ein Risikogebiet: Aussteigekarte und Meldung beim Gesundheitsamt

Außerdem müssen Einreisende eine Aussteigekarte ausfüllen und sich sofort bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt melden. Weitere Informationen zu der Aussteigekarte gibt das Bundesgesundheitsministerium.

Bitte beachten Sie, dass sich die Regeln schnell und grundlegend ändern können. Deswegen können wir verständlicherweise keine Haftung für diese Informationen übernehmen.

Reisewarnung und Risikogebiet: Die nomad-Reiseländer

Ob für ein Land eine Reisewarnung ausgesprochen und ob ein Land als Risikogebiet eingestuft wird, ist also vom Auswärtigen Amt bzw. vom Robert-Koch-Institut abhängig. Entsprechend sind die Listen der Länder nicht identisch. Und wenn man in unsere Nachbarländer schaut, dann stellt man fest, dass Österreich und die Schweiz ihrerseits die Situation in etlichen Ländern anders einschätzen als Deutschland. Deswegen stellen wir hier einige unserer Reiseländer vor:

Jordanien: Reisewarnung ja, Risikogebiet nein

Jordanien weist nur eine geringe Anzahl an Infektionen auf. Die Regierung engagiert sich stark, um eine Verbreitung des Virus einzuschränken. Jordanien steht nicht auf der Liste der Länder, die als Risikogebiet eingestuft sind. Es gibt dennoch eine Reisewarnung für das Königreich. Denn der internationale Flugverkehr zu und von den jordanischen Flughäfen ist derzeit drastisch eingeschränkt. Außerdem ist Deutschland seit kurzem auf einer „gelben Liste“ zu finden, was bedeutet, dass sich aus Deutschland kommende Personen in Jordanien zunächst in Quarantäne begeben müssen.

Jordanien: Weitere Informationen
Ein spannendes Interview zur aktuellen Situation in Jordanien mit unserem jordanischen Partner finden Sie hier: Interview Corona in Jordanien.  

Tunesien: Reisewarnung ja, Risikogebiet nein

Auch die Infektionszahlen in Tunesien sind ausgesprochen gering; aktuell gibt es wenige Hundert Fälle in einem Land mit etwa 11 Millionen Einwohner*innen. Seit Ende Juni ist auch der reguläre Flugverkehr von und nach Tunesien wieder aufgenommen worden. Dennoch besteht auch weiterhin eine Reisewarnung für Tunesien. Die Maßnahmen der tunesischen Regierung zum Schutz vor Ansteckungen sind ausgesprochen strikt, die Hygienemaßnahmen in der Touristik sehr umfassend. Seit dem 26. August ist Deutschland allerdings von tunesischer Seite herabgestuft worden: Es ist nun auf der Liste der „orangen“ Länder zu finden. Das bedeutet, dass Pauschalurlauber zwar auch weiterhin sogar ohne Corona-Test einreisen dürfen, aber sie dürfen sich nur unter Aufsicht ihrer Reiseleitung bewegen.

Weitere Informationen zu allen unseren Reiseländern
Wir aktualisieren die entsprechenden Informationen zu unseren Reiseländern regelmäßig auf unserer Website und haben eine spezielle FAQ Seite dazu eingerichtet.

Gerne können Sie sich bei weiteren Fragen dazu an uns wenden! Wir sind Montag – Freitag von 10.00 bis 13.00 sowie 14.00 bis 17.00 Uhr unter 0221 66962510 und info@nomad-reisen.de erreichbar.

 

Written by Natalie Szydlik