Reisewarnung und Risikogebiet: Was ist der Unterschied?
Politische Unruhen, bewaffnete Konflikte, Naturkatastrophen oder andere Krisen können dazu führen, dass Reisende ihre Pläne infrage stellen. In diesem Zusammenhang fallen häufig Begriffe wie Reisehinweis, Sicherheitshinweis, Reisewarnung, Teilreisewarnung oder Risikogebiet. Sie werden im allgemeinen Sprachgebrauch oft vermischt, haben aber unterschiedliche Bedeutungen.
Eine Reisewarnung ist eine offizielle Warnung des Auswärtigen Amts. Der während der Corona-Pandemie häufig verwendete Begriff „Risikogebiet“ bezeichnete dagegen eine epidemiologische Einstufung. Diese damalige Kategorie spielt für die heutigen Reise- und Sicherheitshinweise keine Rolle mehr.
Stand: 18. August 2026
Reisehinweis, Sicherheitshinweis und Reisewarnung
Das Auswärtige Amt veröffentlicht für alle Länder Reise- und Sicherheitshinweise. Diese enthalten nicht nur Informationen zur Sicherheitslage, sondern auch Hinweise zu Einreise, Zoll, Gesundheit, Straßenverkehr und den rechtlichen Besonderheiten eines Landes. Je nach Lage unterscheidet das Auswärtige Amt zwischen Reisehinweisen, Sicherheitshinweisen und Reisewarnungen.
Was ist ein Reisehinweis?
Reisehinweise enthalten allgemeine Informationen, die für die Vorbereitung und Durchführung einer Reise wichtig sind. Dazu gehören beispielsweise Einreisebestimmungen, medizinische Hinweise, Zollvorschriften, strafrechtliche Besonderheiten oder Informationen zum Straßenverkehr.
Das Vorhandensein eines Reisehinweises bedeutet daher nicht, dass in einem Land eine besondere Gefahr besteht. Reisehinweise werden grundsätzlich für alle Staaten veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.
Was ist ein Sicherheitshinweis?
Sicherheitshinweise machen auf konkrete Risiken aufmerksam. Dabei kann es sich beispielsweise um politische Demonstrationen, eine erhöhte Kriminalität, regionale Konflikte, Terrorgefahr, Naturkatastrophen oder Einschränkungen des Flugverkehrs handeln.
Ein Sicherheitshinweis kann die Empfehlung enthalten, Reisen in bestimmte Gebiete einzuschränken oder auf nicht notwendige Reisen zu verzichten. Auch die Formulierungen „Von nicht notwendigen Reisen wird abgeraten“ und „Von Reisen wird dringend abgeraten“ gehören zu den Sicherheitshinweisen. Sie sind nicht mit einer formellen Reisewarnung gleichzusetzen.
Die aktuellen Definitionen erläutert das Auswärtige Amt in seinen häufig gestellten Fragen zu Reise- und Sicherheitshinweisen.
Was ist eine Reisewarnung?
Eine Reisewarnung ist die stärkste Warnung, die das Auswärtige Amt für ein Land oder eine Region ausspricht. Sie wird in der Regel veröffentlicht, wenn Reisenden eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht.
Eine Reisewarnung kann sich auf ein vollständiges Land beziehen. Sie kann jedoch auch nur für einzelne Landesteile gelten. In diesem Fall handelt es sich um eine Teilreisewarnung (siehe unten).
Das Auswärtige Amt kann Deutsche, die sich bereits in dem betroffenen Land oder Gebiet befinden, zusätzlich zur Ausreise auffordern. Eine solche Aufforderung ist jedoch nicht automatisch Bestandteil jeder Reisewarnung. Entscheidend ist immer der genaue Wortlaut des aktuellen Hinweises.
Was bedeutet eine Teilreisewarnung?
Eine Teilreisewarnung gilt ausschließlich für bestimmte Regionen eines Landes. Das können beispielsweise Grenzgebiete, einzelne Provinzen oder Regionen sein, in denen ein bewaffneter Konflikt, Entführungsgefahr oder eine andere erhebliche Gefährdung besteht.
Für die Beurteilung einer Reise ist daher nicht allein entscheidend, ob irgendwo in einem Land eine Teilreisewarnung gilt. Ebenso wichtig ist, ob die konkrete Reiseroute durch das betroffene Gebiet führt und ob die An- oder Abreise dadurch beeinträchtigt wird.
Gerade bei großen Ländern können zwischen den verschiedenen Regionen erhebliche Unterschiede bestehen. Die Überschrift eines Sicherheitshinweises allein reicht deshalb nicht aus. Reisende sollten stets den vollständigen Text und die dort genannten Gebiete lesen.
Ist eine Reisewarnung ein Reiseverbot?
Eine Reisewarnung ist kein gesetzliches Reiseverbot. Das Auswärtige Amt verbietet Reisenden damit weder die Ausreise aus Deutschland noch die Einreise in das betreffende Land. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt grundsätzlich bei den Reisenden.
Dennoch ist eine Reisewarnung ein dringender Appell, von der Reise abzusehen. Wer trotz einer Reisewarnung reist, muss damit rechnen, dass Verkehrsverbindungen eingeschränkt sind, konsularische Hilfe nur begrenzt geleistet werden kann oder Versicherungen bestimmte Leistungen ausschließen.
Auch Einreisebestimmungen, geöffnete Grenzübergänge und verfügbare Flugverbindungen sind unabhängig von einer Reisewarnung zu prüfen. Eine Einreise kann rechtlich möglich sein, obwohl das Auswärtige Amt vor der Reise warnt. Umgekehrt kann eine Einreise aufgrund der Bestimmungen des Ziellandes unmöglich sein, obwohl keine deutsche Reisewarnung besteht.
Was bedeutet „Risikogebiet“ heute?
Der Begriff „Risikogebiet“ wurde während der Corona-Pandemie für Länder und Regionen verwendet, in denen ein erhöhtes Infektionsrisiko angenommen wurde. Diese Einstufungen wurden damals unter Beteiligung des Robert Koch-Instituts, des Bundesgesundheitsministeriums und des Auswärtigen Amts vorgenommen.
Die damaligen Corona-Risikogebiete sind keine aktuelle Kategorie der Reise- und Sicherheitshinweise mehr. Die deutsche Coronavirus-Einreiseverordnung ist bereits am 7. April 2023 ausgelaufen. Seitdem bestehen bei der Einreise nach Deutschland keine allgemeinen coronabedingten Einreisebeschränkungen mehr. Das Bundesgesundheitsministerium informiert über das Auslaufen der Verordnung.
„Risikogebiet“ ist heute kein allgemeiner Warnstatus, der mit einer Reisewarnung des Auswärtigen Amts vergleichbar wäre. Der Begriff kann weiterhin in anderen Zusammenhängen verwendet werden, beispielsweise bei bestimmten Infektionskrankheiten oder Naturgefahren. Dann ist entscheidend, welche Behörde oder Organisation die Einstufung vorgenommen hat und auf welches konkrete Risiko sie sich bezieht.
Kann eine Pauschalreise bei einer Reisewarnung kostenlos storniert werden?
Eine Reisewarnung kann ein wichtiges Indiz dafür sein, dass am Reiseziel unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vorliegen. Sie führt jedoch nicht in jedem Fall automatisch zu einem Anspruch auf kostenlose Stornierung.
Nach § 651h Absatz 3 BGB darf ein Reiseveranstalter keine Entschädigung verlangen, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung dorthin erheblich beeinträchtigen.
Für die Beurteilung kommt es auf die konkrete Reise, das Zielgebiet, die vorgesehene Route, den Reisezeitpunkt und die zu erwartenden Auswirkungen an. Eine Teilreisewarnung für ein weit entferntes Gebiet führt daher nicht automatisch zu einem kostenlosen Rücktritt von jeder Reise in das betreffende Land. Umgekehrt können außergewöhnliche Umstände eine Reise erheblich beeinträchtigen, obwohl noch keine formelle Reisewarnung ausgesprochen wurde.
Das Auswärtige Amt entscheidet nicht darüber, ob im Einzelfall ein kostenloses Rücktrittsrecht besteht. Reisende sollten sich deshalb direkt an ihren Reiseveranstalter wenden und die konkrete Situation klären.
Was gilt für individuell gebuchte Flüge und Unterkünfte?
Bei individuell gebuchten Reiseleistungen bestehen separate Verträge mit der Fluggesellschaft, dem Hotel, dem Mietwagenanbieter oder einem anderen Leistungsträger. Eine Reisewarnung führt bei solchen Einzelbuchungen nicht zu einem kostenlosen Stornierungsrecht.
Ob eine Erstattung, Umbuchung oder kostenfreie Stornierung möglich ist, richtet sich vielmehr nach den vereinbarten Bedingungen, dem anwendbaren Recht und danach, ob die gebuchte Leistung überhaupt erbracht werden kann. Wird ein Flug von der Fluggesellschaft annulliert, gelten andere Regeln als bei einer Stornierung durch den Fluggast.
Welche Folgen hat eine Reisewarnung für Versicherungen?
Ob eine Versicherung trotz Reisewarnung leistet, hängt vom jeweiligen Vertrag und den Versicherungsbedingungen ab. Manche Versicherungen schließen Schäden aus, die unmittelbar oder mittelbar durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse oder die aktive Teilnahme an Unruhen verursacht werden. Andere Verträge enthalten Regelungen für Reisen in Länder oder Regionen, für die bereits bei Reisebeginn eine Reisewarnung bestand.
Eine Reiserücktrittskostenversicherung greift in der Regel nur bei den im Vertrag genannten persönlichen Ereignissen, beispielsweise einer unerwarteten schweren Erkrankung. Die Sorge vor einer politischen Entwicklung oder eine Reisewarnung allein ist kein versichertes Rücktrittsereignis.
Reisende sollten daher vor der Buchung und nochmals vor Reisebeginn prüfen, ob Auslandsreisekrankenversicherung, Reiseabbruchversicherung und weitere Versicherungen für das konkrete Zielgebiet gelten. Bei einer bestehenden Reisewarnung empfiehlt sich eine schriftliche Auskunft des Versicherers.
Weitere Hinweise finden Sie in unserem Beitrag zur Auslandsreisekrankenversicherung.
Was geschieht, wenn während der Reise eine Reisewarnung ausgesprochen wird?
Wird während einer Reise eine Reisewarnung ausgesprochen, kommt es auf den Inhalt der Warnung und die Situation vor Ort an. Eine Reisewarnung bedeutet nicht zwangsläufig, dass alle Reisenden das Land sofort verlassen müssen. Sie kann jedoch mit einer Ausreiseaufforderung verbunden sein oder auf eine Lage hinweisen, die eine Änderung oder einen Abbruch der Reise erforderlich macht.
Pauschalreisende sollten umgehend Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter aufnehmen und nicht ohne Abstimmung eigenständig Flüge, Unterkünfte oder Beförderungsleistungen buchen. Zusätzlich sind die Anweisungen der örtlichen Behörden und der deutschen Auslandsvertretung zu beachten.
Für Auslandsaufenthalte empfiehlt sich die Eintragung in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND. Über die App „Sicher Reisen“ des Auswärtigen Amts können Reisende Aktualisierungen für ausgewählte Länder verfolgen.
Wie bewertet nomad die Sicherheit in seinen Reiseländern?
Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts sind eine zentrale Grundlage unserer Einschätzung. Sie sind jedoch nicht unsere einzige Informationsquelle. Wir beziehen ebenso die Rückmeldungen unserer Partner, Reiseleitungen und Fahrer vor Ort ein. Hinzu kommen Informationen aus lokalen und internationalen Medien, die tatsächliche Situation entlang der vorgesehenen Route sowie unsere eigenen Erfahrungen in den Reiseländern.
Eine formelle Reisewarnung nehmen wir ebenso ernst wie erhebliche Einschränkungen des Flugverkehrs, geschlossene Grenzen oder eine Gefährdung entlang der Reiseroute. Zugleich unterscheiden wir zwischen einer Reisewarnung, einem dringenden Abraten von Reisen und einem regional begrenzten Sicherheitshinweis.
In Ländern mit großen Entfernungen oder sehr unterschiedlichen regionalen Sicherheitslagen ist außerdem entscheidend, wo genau eine Reise stattfindet. Unsere Partner vor Ort können häufig beurteilen, wie sich politische Entwicklungen oder regionale Ereignisse tatsächlich auf den Reisealltag und die vorgesehene Route auswirken.
Ausführlicher beschreiben wir unseren Umgang mit den Hinweisen verschiedener Außenministerien im Beitrag Sicherheit auf Reisen – die Reisehinweise des Auswärtigen Amts.
Wo finde ich aktuelle Reisewarnungen?
Das Auswärtige Amt veröffentlicht eine laufend aktualisierte Übersicht der Reisewarnungen und Teilreisewarnungen. Zusätzlich sollte immer der vollständige Reise- und Sicherheitshinweis für das jeweilige Land gelesen werden.
Da sich Sicherheitslagen und Verkehrsverbindungen schnell verändern können, verzichten wir an dieser Stelle auf eine feste Liste einzelner Länder. Maßgeblich ist der Stand zum Zeitpunkt der Reiseplanung und nochmals unmittelbar vor der Abreise.
Wenn Sie eine Reise mit nomad gebucht haben oder eine Reise in eines unserer Zielländer planen, sprechen Sie uns gerne an. Wir erläutern Ihnen, wie wir die konkrete Lage, die vorgesehene Route und die Durchführbarkeit Ihrer Reise einschätzen. Jedenfalls erhalten Sie umgehend Nachricht, wenn sich die Einschätzung des Auswärtigen Amts oder unsere eigene Einschätzung ändern.
Ein wichtiger Hinweis am Ende: Dieser Beitrag bietet einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Dies bitten wir zu beachten!





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