Sicherheit auf Reisen: Die Reisehinweise des Auswärtigen Amts

„Wie sicher ist es, wenn ich jetzt in die Region Y oder das Land X reisen möchte?“ Diese Frage wird uns häufig am Telefon gestellt. Aktuell steht das Thema „Sicherheit auf Reisen“ wieder ganz oben auf der Liste der Fragen. Wo bekomme ich relevante Informationen zur Sicherheit in meinem Fern-Reiseziel her? Was sind die Reisehinweise des Auswärtigen Amts? Was ist ein Sicherheitshinweis und wann besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts? Welche Bestimmungen gelten in anderen Ländern wie in der Schweiz und in Österreich?

Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts

Eine wichtige – und teilweise rechtlich auch bindende – Quelle für deutsche Reisende ist das Auswärtige Amt, welches zum Beispiel Sicherheitshinweise bei Naturkatastrophen, politischen Krisen oder terroristischer Gewalt veröffentlicht und Empfehlungen ausspricht, die auch wir stets im Vorfeld bei der Planung unserer Reisen konsultieren.

Im Jahr 2020 hatte das Auswärtige Amt erstmals in der Geschichte eine pauschale Reisewarnung für die gesamte Welt ausgesprochen. Der Grund ist natürlich die Corona-Pandemie gewesen: Etliche Staaten hatten im März generelle Einreiseverbote verhängt und landesweit die Flughäfen geschlossen. Der damalige Außenminister Maaß sagte: „Wir müssen verhindern, dass weitere Deutsche im Ausland stranden. … Bitte bleiben sie zu Hause!“ Am 15. Juni 2020 wurde diese weltweite Warnung aufgehoben. Seither waren immerhin die Länder in Europa von der Reisewarnung ausgenommen. Am 1. Oktober schließlich wurde die pauschale weltweite Reisewarnung aufgehoben. Seither gelten wieder individuelle Reisehinweise pro Land.

Welche Stufen werden bei den Reisehinweisen des Auswärtigen Amts unterschieden?

Das Auswärtige Amt unterscheidet mehrere Stufen bei den Reisehinweisen: Diese reichen von Sicherheitshinweisen bis hin zu konkreten Reisewarnungen für ganze Staaten oder einzelne Reiseregionen. Sicherheitshinweise dienen uns und natürlich den Reisenden als Hilfestellung und Empfehlung zur Planung und Durchführung einer Reise. Hierzu schreibt das Auswärtige Amt (abgerufen am 30.04.2026):

„Sicherheitshinweise machen in den Ländern, in denen es erforderlich erscheint, auf länderspezifische sowie grenzüberschreitende Risiken für Reisende und Deutsche im Ausland aufmerksam. Den Sicherheitshinweisen wenden wir besondere Aufmerksamkeit zu. Sie werden regelmäßig überprüft und aktualisiert. Sie können je nach Einschätzung der Sicherheitslage die Empfehlung enthalten, Reisen einzuschränken oder auf sie zu verzichten.

Reisewarnungen werden ausgesprochen, wenn davon ausgegangen werden muss, dass jedem Reisenden eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht. Gegebenenfalls wird auch nur vor Reisen in bestimmte Regionen eines Landes gewarnt (Teilreisewarnung). Deutsche, die in diesem Land/dieser Region leben, können gegebenenfalls zusätzlich zur Ausreise aufgefordert werden. Die Reisewarnung ersetzt den Sicherheitshinweis.
Reisewarnungen werden ebenfalls ausgesprochen, wenn bestimmte Reisen aus vorrangigeren Gründen zum Schutz der Reisenden oder der Bevölkerung bei abstrakten Gefährdungen wie z.B. anlässlich der COVID-19-Pandemie unterbleiben sollten.
Reisewarnungen stellen kein juristisches Ausreiseverbot dar, z.B. im Sinne beschränkender Maßnahmen nach passrechtlichen Vorschriften.“

Bei Sicherheitshinweisen unterscheidet das Auswärtige Amt in mehreren Stufen. Diese sind gestaffelt von einer Empfehlung über den Rat, nicht notwendige Reisen zu unterlassen („Von nicht notwendigen Reisen nach […] wird abgeraten“) bis zu dem dringenden Rat, Reisen in ein Gebiet zu unterlassen („Von nicht notwendigen Reisen nach […] wird dringend abgeraten“). Oftmals resultiert das Risiko nicht aus der Sicherheitslage vor Ort, sondern ist durch externe Faktoren bestimmt.

Reisehinweise des EDA Schweiz und des österreichischen Bundesministeriums

Das Schweizer „Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA“ bietet auf seiner Website ebenfalls Entscheidungshilfen an. Auch hier gibt es unterschiedliche Stufen:  Reisehinweise kurz erklärt.  Das österreichische „Bundesmininsterium Europäische und internationale Angelegenheiten“ unterscheidet sogar sechs Stufen und bildet die Staaten auf einer übersichtlichen Karte ab: Entscheidungsmatrix Sicherheitsrisiko / Reisewarnung.

Am 30.04.2026 gilt für Oman / Schweiz: „Von touristischen und nicht dringenden Reisen in die Provinzen Dhofar, Al Wusta, Musandam sowie auf die Insel Masirah wird abgeraten.“ Das EDA rät also nur für bestimmte südliche und abgelegene Provinzen ab — die Kernreiseregionen des nördlichen Oman sind davon nicht erfasst.

Am 30.04.2026 gilt für Oman / Österreich: “ Stufe 3 (Hohes Sicherheitsrisiko in einem Land oder einer bestimmten Region (partiell); von nicht unbedingt notwendigen Reisen in das Land oder die Region wird abgeraten“

Am 30.04.2026 gilt für Jordanien / Schweiz: „Von touristischen und nicht dringenden Reisen nach Jordanien wird abgeraten.“

Am 30.04.2026 gilt für Jordanien / Österreich (gültig seit dem 28.03.2026): „4. Reisewarnung für das Land oder für eine bestimmte Region (partiell); vor Reisen in dieses Land oder diese Region wird gewarnt“

Iran: Mehrdad plant die Überfahrt zur Insel Qeshm

Alle unsere Reiseleiter verfügen über hervorragende Ortskenntnisse

Für welche unserer Reiseländer bestehen aktuell Reisewarnungen und Teilreisewarnungen seitens des Auswärtigen Amts?

Aktuell (Stand 30. April 2026) bestehen für folgende unserer (ehemaligen) Reiseländer Reisewarnungen: Iran, Israel & Palästinensische Gebiete, Jemen, Sudan und Syrien. Für Pakistan gilt eine Teilreisewarnung.
Für Oman und Jordanien wurde die Reisewarnung zum 30. April 2026 aufgehoben. Das Auswärtige Amt rät derzeit dringend von Reisen in beide Länder ab — eine Stufe unterhalb der Reisewarnung.

Oman und Jordanien — was hat sich geändert?

Am 30. April 2026 hat das Auswärtige Amt die Reisewarnungen für Oman und Jordanien aufgehoben. Diese Aufhebung folgt auf die Waffenruhe vom 8. April 2026 zwischen den USA, Israel und Iran, die den Konflikt, vorerst beendet hat.
Das bedeutet konkret: Beide Länder befinden sich nun wieder auf der Stufe „Von Reisen wird dringend abgeraten“ — also unterhalb der eigentlichen Reisewarnung. Diese Unterscheidung ist aus praktischer Sicht entscheidend: Während eine Reisewarnung bei vielen Versicherungen (Reiserücktritt, Haftpflicht, Reiseabbruch) den Versicherungsschutz außer Kraft setzt, wird nun wieder Versicherungsschutz gewährt.

Das dringende Abraten verweist auf die weiterhin volatile Lage in der Gesamtregion, die eben auch die Emirate und Saudi-Arabien umfasst. Das Auswärtige Amt schließt eine erneute Verschärfung der Sicherheitslage nicht aus — was angesichts der Lage ehrlich ist. Oman selbst war von den Kampfhandlungen allerdings zu keiner Zeit betroffen, Jordanien ebenfalls nicht direkt (zivile Einrichtungen blieben unberührt). Das Amt bewertet in solchen Fällen immer die Gesamtregion — nicht das Einzelland.

Ist Oman sicher? Reisebericht Mai 2026

Zur aktuellen Situation in Oman haben wir einen eigenen aktuellen Bericht einer renommierten Fachjournalistin, die sich im Frühjahr in Oman aufhielt, vorliegen. Natascha Plankenmann war nicht nur in Muscat, sondern auch in Nizwa und Duqm unterwegs und beschreibt den Alltag in Oman.

Was bewirken Reise- und Sicherheitshinweise in unseren Zielländern?

Es gab und gibt Vorbehalte gegenüber den Einschätzungen des Auswärtigen Amts. Die häufigsten Kritiken lauten, dass das Auswärtigen Amt die betroffenen Regionen teils geographisch zu ungenau beschreibe, oder gar keine aktuellen Informationen vorliegen habe. Oft würden auch lange zurückliegende Vorfälle ohne Bezug zur aktuellen Situation als Ursache für einen verschärften Sicherheitshinweis genannt. Manchmal wird andersherum gemutmaßt, dass für Länder, bei denen der deutsche Staat ein Interesse an einer Weiterentwicklung des Tourismus habe, weniger streng beurteilt würde, als dies eigentlich notwendig sei.

Zudem wurde in der jüngeren Vergangenheit deutlich, dass die europäischen Regierungen die Gefährdung ihrer Touristen im Ausland sehr unterschiedlich einschätzen, so etwa nach dem terroristischen Anschlag auf das ägyptische Sharm el Sheikh im Sommer 2015. Während tausende britische, niederländische und belgische Touristen evakuiert wurden, sprach das deutsche Auswärtige Amt lediglich die Empfehlung aus, „sich aktuell informiert zu halten“. So entschied lediglich die Staatsbürgerschaft der Touristen, wer noch am Strand verweilte oder abreisen musste.

Dabei leiden Länder, für die eine Reisewarnung besteht, in der Regel immens unter dem Ausbleiben der Touristen. Gerade im Tourismus arbeiten oft Menschen ohne qualifizierte Ausbildung, die nur schwer ein anderes Auskommen finden. Insgesamt verschärft sich die wirtschaftliche und soziale Lage in einem solchen Land immer mehr, und auch der nachfolgende Erholungsprozess kann durch die teils erheblichen Imageschäden – teils entstanden durch die Berichterstattung der Medien – stark beeinträchtigt sein. Dies trifft zum Beispiel für Jordanien zu, obschon gerade Jordanien zu den tolerantesten und offensten arabischen Ländern überhaupt zählt.

Alles in allem bietet das Auswärtige Amt jedoch sehr wichtiges und vor allem rechtsrelevantes Informationsmaterial zur Sicherheitslage in den verschiedenen Ländern.

Es schreibt allerdings einschränkend selbst (abgerufen am 30.04.2026): „Das Auswärtige Amt unterstützt Sie bei Ihren Reiseplanungen durch seine Sicherheitshinweise. Die Verantwortung für Ihre Entscheidung, ob Sie die Reise antreten wollen, kann es Ihnen nicht abnehmen. […] In allen Fällen liegt die Entscheidung, ob Sie die Reise antreten, […] ganz bei Ihnen.“

Wichtige Infos zu Reiseversicherungen

Im Falle einer Reisewarnung gilt übrigens bei einigen Versicherungen wie Kranken- und Reiseabbruchversicherung eine besondere Bestimmung, nach der die Versicherungen dann keine Schäden mehr ausgleichen. Deswegen ist es wichtig, den Versicherungsschutz sorgfältig zu wählen bzw. zu prüfen, wann immer man eine Reise plant. Wir geben auch hierzu in einem eigenen Blogpost „Auslandskrankenversicherung: Was muss ich beachten?“ hilfreiche Tipps.

Wichtig zu verstehen: Die Stufe „Von Reisen wird dringend abgeraten“ ist nicht dasselbe wie eine Reisewarnung. Sie ist eine Stufe darunter — und löst in der Regel keine Versicherungsausschlüsse aus. Wir empfehlen dennoch, die eigenen Versicherungsbedingungen im Einzelfall zu prüfen und bei Unsicherheiten direkt bei der Versicherung nachzufragen. Wir helfen dabei gern.

Ihre Sicherheit auf Reisen: Was wir als Reiseveranstalter für die Sicherheit unserer Gäste tun

Aufgrund unserer langjährigen Kenntnis unserer Reiseregionen können wir Ihnen sehr detaillierte Hintergrundinfos geben und weitergehend beraten. Gerade wir als Spezialisten für diese Reiseregionen können es uns nicht leisten, unsere Gäste in Gefahr zu bringen, denn damit würden wir unsere Geschäftsgrundlage zerstören. Deswegen beobachten wir die Sicherheitslage in allen unseren Reiseländern sehr genau und gehen keinerlei Risiken bei unseren Reisen ein.

Nicht umsonst haben wir seit Gründung im Jahr 1993 – trotz einiger Zwischenfälle, die sich krisenhaft hätten entwickeln können – nie eine einzige wirkliche Krise erleben müssen – und dies weder im Jemen in den Jahren, in denen Entführungen dort fast an der Tagesordnung waren, noch in Algerien, in Mali oder in Mauretanien. Inzwischen haben wir leider etliche Zielgebiete insbesondere in der Sahara aus dem Programm nehmen müssen. Andere Länder wie Pakistan leiden sehr unter einem schlechten Image, sind aber in etlichen Landesteilen unproblematisch zu bereisen.

Auch im März 2020 hat unser Krisenmanagement einwandfrei funktioniert: In weniger als einer Woche nachdem das Auswärtige Amt die weltweite Reisewarnung ausgesprochen hatte, waren alle unsere Reisegäste wohlbehalten wieder in Deutschland angekommen. Im März 2026 haben sich übrigens alle unsere Oman-Gäste dazu entschieden, ihre Reise ganz normal fortzusetzen und zum regulär geplanten Datum zurückzufliegen.

Oman Reise Erfahrungen 2026 — Selbstfahrer berichten

Von den Reisenden, die im März 2026 noch in Oman unterwegs waren, greifen wir drei Rückmeldungen heraus. Bezeichnend: Zwei der drei Reiseparteien schrieben uns ihr erstes Feedback ganz ohne Bezug auf die Krise — über Wadis und Wüstencamps, über Festungen und Freitagsmärkte, über die Freundlichkeit der Omanis. Die außenpolitischen Ereignisse kamen erst zur Sprache, als wir nachfragten. Was diese Reisenden zu berichten haben, lesen Sie hier: Oman Reise Erfahrungen 2026 — Selbstfahrer berichten.

Dass wir in mehr als 30 Jahren keine einzige Krise, bei der Gäste zu Schaden gekommen wären, erleben mussten, führen wir auf unsere umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen und vor allem auf unsere sehr gute Zusammenarbeit mit den lokalen Partner*innen zurück. Denn mit unseren Agenturen pflegen wir statt bloßer Geschäftsbeziehungen lang andauernde echte Partner- und Freundschaften. Entsprechend fühlen sie sich – genau wie wir – in höchstem Maße verantwortlich für das Wohlergehen unserer gemeinsamen Gäste.

Oman: Guide Ibrahim im Gespräch

Oman: Unser Guide Ibrahim im Gespräch. Zu unseren lokalen Partnern in den Zielländern pflegen wir enge Beziehungen um die Sicherheit der Reisenden zu gewährleisten.

Wenn Sie Fragen zur Sicherheit in einem unserer Reiseländer haben, können Sie uns jederzeit anrufen. Wir werden alles tun, um Ihre Fragen ausführlich zufriedenstellend zu beantworten.

Written by Julietta Baums