Sicherheit auf Reisen: Die Reisehinweise des Auswärtigen Amts

Reisehinweis mitten in der Wahiba Wüste in Oman

„Wie sicher ist es, wenn ich jetzt in die Region Y oder das Land X reisen möchte?“ Diese Frage wird uns häufig am Telefon gestellt. Wo bekomme ich relevante Informationen zur Sicherheit in meinem Fern-Reiseziel her? Was sind die Reisehinweise des Auswärtigen Amts? Was ist ein Sicherheitshinweis und wann besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts? Welche Bestimmungen gelten in anderen Ländern wie in der Schweiz und in Österreich?

Stand: 18. August 2026

Wichtige Begriffe knapp erklärt

Begriff Bedeutung
Reisehinweis Allgemeine Informationen etwa zu Einreise, Zoll, Gesundheit und landestypischen Besonderheiten
Sicherheitshinweis Hinweise auf konkrete Risiken und gegebenenfalls die Empfehlung, bestimmte Reisen einzuschränken oder zu unterlassen
Reisewarnung Dringender Appell, Reisen in ein Land oder Gebiet nicht anzutreten
Teilreisewarnung Reisewarnung, die nur für bestimmte Regionen eines Landes gilt

Eine Reisewarnung ist kein gesetzliches Reiseverbot. Sie kann jedoch erhebliche Auswirkungen auf Pauschalreisen, Stornierungen, Versicherungen und die konsularische Unterstützung haben.

Reisehinweise des Auswärtigen Amts: Bedeutung und Stufen

Eine wichtige und auch reiserechtlich relevante Informationsquelle für deutsche Reisende ist das Auswärtige Amt. Die Reisehinweise des Auswärtigen Amts informieren über landesspezifische Besonderheiten und mögliche Sicherheitsrisiken und können Empfehlungen bis hin zu einer Reisewarnung enthalten. Reise- und Sicherheitshinweise können zu Naturkatastrophen, politischen Krisen, bewaffneten Konflikten, terroristischen Gefahren und weiteren Risiken gegeben werden. Auch wir beziehen diese Hinweise in die Planung und Durchführung unserer Reisen ein. Rechtlich bindend sind sie jedoch nicht: Selbst eine Reisewarnung stellt kein Reiseverbot dar.

Welche „Stufen“ werden bei den Reisehinweisen unterschieden?

Das Auswärtige Amt unterscheidet mehrere Stufen bei den Reisehinweisen: Diese reichen von Sicherheitshinweisen bis hin zu konkreten Reisewarnungen für ganze Staaten oder einzelne Reiseregionen. Sicherheitshinweise dienen uns und natürlich den Reisenden als Hilfestellung und Empfehlung zur Planung und Durchführung einer Reise. Hierzu schreibt das Auswärtige Amt (abgerufen am 30.04.2026):

Sicherheitshinweise machen in den Ländern, in denen es erforderlich erscheint, auf länderspezifische sowie grenzüberschreitende Risiken für Reisende und Deutsche im Ausland aufmerksam. Den Sicherheitshinweisen wenden wir besondere Aufmerksamkeit zu. Sie werden regelmäßig überprüft und aktualisiert. Sie können je nach Einschätzung der Sicherheitslage die Empfehlung enthalten, Reisen einzuschränken oder auf sie zu verzichten.

Reisewarnungen werden ausgesprochen, wenn davon ausgegangen werden muss, dass jedem Reisenden eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht. Gegebenenfalls wird auch nur vor Reisen in bestimmte Regionen eines Landes gewarnt (Teilreisewarnung). Deutsche, die in diesem Land/dieser Region leben, können gegebenenfalls zusätzlich zur Ausreise aufgefordert werden. Die Reisewarnung ersetzt den Sicherheitshinweis.
Reisewarnungen werden ebenfalls ausgesprochen, wenn bestimmte Reisen aus vorrangigeren Gründen zum Schutz der Reisenden oder der Bevölkerung bei abstrakten Gefährdungen wie z.B. anlässlich der COVID-19-Pandemie unterbleiben sollten.
Reisewarnungen stellen kein juristisches Ausreiseverbot dar, z.B. im Sinne beschränkender Maßnahmen nach passrechtlichen Vorschriften.“

Innerhalb der Sicherheitshinweise verwendet das Auswärtige Amt je nach Gefährdung unterschiedliche Formulierungen. Es kann beispielsweise von nicht notwendigen Reisen abraten oder dringend von Reisen in ein Land beziehungsweise eine bestimmte Region abraten. Eine Reisewarnung ist davon klar zu unterscheiden. Sie ist der unbedingte Appell, Reisen in das betreffende Land oder Gebiet zu unterlassen, und kann auch nur für einzelne Landesteile ausgesprochen werden.

Reisehinweise aus Deutschland, Österreich und der Schweiz im Vergleich

Da viele unserer Gäste aus der Schweiz und aus Österreich kommen, beobachten wir nicht nur die Reise- und Sicherheitshinweise des deutschen Auswärtigen Amts. Auch das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA und das österreichische Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten BMEIA veröffentlichen eigene Einschätzungen. Diese können voneinander und von den Reisehinweisen des Auswärtigen Amts abweichen. Österreich verwendet vier Sicherheitsstufen, während die Schweiz ihre Empfehlungen in Textform erläutert.

Reisehinweise des Auswärtigen Amts im Vergleich mit Österreich und der Schweiz

Deutschland, Österreich und die Schweiz verwenden unterschiedliche Systeme und Formulierungen für ihre Reisehinweise

Mit Stand 18. August 2026 rät das Schweizer EDA von touristischen und nicht dringenden Reisen in die omanische Exklave Musandam ab. Das österreichische Außenministerium stuft Musandam in die Sicherheitsstufe 3 „Hohes Sicherheitsrisiko“ ein. Für den übrigen Oman gilt die Sicherheitsstufe 2 „Sicherheitsrisiko“.

Für Jordanien rät das Schweizer EDA von touristischen und nicht dringenden Reisen ab. Von Reisen in die Grenzgebiete zum Irak und zu Syrien wird generell abgeraten. Das österreichische Außenministerium bewertet ganz Jordanien mit der Sicherheitsstufe 3 „Hohes Sicherheitsrisiko“ und rät ebenfalls von nicht dringend notwendigen Reisen ab.

Die unterschiedlichen Formulierungen zeigen, dass die Außenministerien dieselbe Lage nicht immer gleich bewerten. Reisende sollten daher insbesondere die Hinweise des Landes berücksichtigen, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, und bei Fragen zum Versicherungsschutz die Bedingungen ihres Versicherers prüfen.

Quellen

EDA: Reisehinweise Oman
BMEIA: Reiseinformationen Oman
EDA: Reisehinweise Jordanien
BMEIA: Reiseinformationen Jordanien

Iran: Mehrdad plant die Überfahrt zur Insel Qeshm

Die Reisehinweise des Auswärtigen Amts berücksichtigen wir bei jeder Reiseplanung. Reisen wie hier auf die iranische Insel Qeshm müssen aktuell leider entfallen.

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Für welche unserer Reiseländer bestehen aktuell Reisewarnungen und Teilreisewarnungen?

Unter den aktuellen und früheren Reiseländern von nomad bestehen mit Stand 18. August 2026 Reisewarnungen für Iran, Jemen, Libyen, Mali, Sudan und Syrien. Für die Palästinensischen Gebiete warnt das Auswärtige Amt vor Reisen in den Gazastreifen und in das Westjordanland mit Ausnahme Ost-Jerusalems. Teilreisewarnungen gelten unter anderem für Algerien, Äthiopien, Mauretanien und Pakistan. Da sich diese Übersicht kurzfristig ändern kann, finden Reisende den jeweils aktuellen Stand auf der Seite „Aktuelle Reisewarnungen“ des Auswärtigen Amts.

Ist Oman sicher?

Die Journalistin Natascha Plankermann berichtete im Frühjahr 2026 aus Muscat, Nizwa und Duqm über den Alltag in Oman und die Situation vor Ort. Im August 2026 habe ich (Julietta Baums) ebenfalls Oman bereist und einen Artikel zum Thema Sicherheitslage in Oman verfasst.

Was bewirken Reise- und Sicherheitshinweise in unseren Zielländern?

Es gab und gibt Vorbehalte gegenüber den Einschätzungen des Auswärtigen Amts. Die häufigsten Kritiken lauten, dass das Auswärtige Amt die betroffenen Regionen teils geographisch zu ungenau beschreibe, oder gar keine aktuellen Informationen vorliegen habe. Oft würden auch lange zurückliegende Vorfälle ohne Bezug zur aktuellen Situation als Ursache für einen verschärften Sicherheitshinweis genannt. Manchmal wird andersherum gemutmaßt, dass für Länder, bei denen der deutsche Staat ein Interesse an einer Weiterentwicklung des Tourismus habe, weniger streng beurteilt würde, als dies eigentlich notwendig sei.

Wie unterschiedlich europäische Staaten dieselbe Sicherheitslage bewerten, zeigte sich im März 2026 während der Angriffe der USA und Israels auf Iran. Deutschland sprach ab dem 28. Februar eine Reisewarnung für den gesamten Oman aus. Österreich stufte das Sultanat landesweit mit Sicherheitsstufe 3 als Gebiet mit hohem Sicherheitsrisiko ein, während das Schweizer EDA lediglich von touristischen und nicht dringenden Reisen in bestimmte omanische Provinzen abriet. Für Reisende galten damit je nach Staatsangehörigkeit unterschiedliche amtliche Empfehlungen, obwohl sie sich im selben Land befanden. Reisehinweise sind daher keine einheitliche europäische Gefahrenmessung, sondern beruhen auf unterschiedlichen nationalen Kategorien und Schwellenwerten.

Dabei leiden Länder, für die eine Reisewarnung besteht, in der Regel immens unter dem Ausbleiben der Touristen. Gerade im Tourismus arbeiten oft Menschen ohne qualifizierte Ausbildung, die nur schwer ein anderes Auskommen finden. Insgesamt verschärft sich die wirtschaftliche und soziale Lage in einem solchen Land immer mehr, und auch der nachfolgende Erholungsprozess kann durch die teils erheblichen Imageschäden – teils entstanden durch die Berichterstattung der Medien – stark beeinträchtigt sein. Dies trifft in besonderem Maße etwa für Jordanien zu, obschon gerade Jordanien zu den tolerantesten und offensten arabischen Ländern überhaupt zählt.

Alles in allem bieten die Reisehinweise des Auswärtigen Amts jedoch sehr wichtiges und vor allem rechtsrelevantes Informationsmaterial zur Sicherheitslage in den verschiedenen Ländern.

Es schreibt allerdings einschränkend selbst (abgerufen am 18.08.2026): „Das Auswärtige Amt unterstützt Sie bei Ihren Reiseplanungen durch seine Sicherheitshinweise. Die Verantwortung für Ihre Entscheidung, ob Sie die Reise antreten wollen, kann es Ihnen nicht abnehmen.“

Quellen

Wichtige Infos zu Reiseversicherungen

Welche Folgen eine Reisewarnung für den Versicherungsschutz hat, hängt von der Versicherungsart, den konkreten Bedingungen, dem Zeitpunkt des Reiseantritts und der Ursache des Schadens ab. Eine Reisewarnung führt nicht automatisch dazu, dass sämtliche Versicherungsleistungen entfallen. Ebenso garantiert die schwächere Empfehlung „Von Reisen wird dringend abgeraten“ nicht in jedem Fall vollständigen Versicherungsschutz. Reisende sollten deshalb die Versicherungsbedingungen prüfen und sich die Deckung im Zweifel schriftlich bestätigen lassen.

Wir geben auch hierzu in einem eigenen Blogpost „Auslandskrankenversicherung: Was muss ich beachten?“ hilfreiche Tipps.

Wichtig zu verstehen: Die Stufe „Von Reisen wird dringend abgeraten“ ist nicht dasselbe wie eine Reisewarnung. Sie ist eine Stufe darunter — und löst in der Regel keine Versicherungsausschlüsse aus. In der Coronazeit wurde zudem von Risikogebieten gesprochen. Auch hierzu haben wir einen Blogpost verfasst. Wir empfehlen dennoch, die eigenen Versicherungsbedingungen im Einzelfall zu prüfen und bei Unsicherheiten direkt bei der Versicherung nachzufragen. Wir helfen dabei gern.

Was wir als Reiseveranstalter für die Sicherheit unserer Gäste tun

Aufgrund unserer langjährigen Kenntnis unserer Reiseregionen können wir Ihnen sehr detaillierte Hintergrundinfos geben und weitergehend beraten. Gerade wir als Spezialisten für diese Reiseregionen können es uns nicht leisten, unsere Gäste in Gefahr zu bringen, denn damit würden wir unsere Geschäftsgrundlage zerstören. Wir verfolgen die Hinweise des Auswärtigen Amts, des Schweizer EDA und des österreichischen BMEIA und gleichen sie mit Informationen unserer Agenturen, Reiseleiter, Hoteliers und weiteren Partner vor Ort ab. Ändert sich die Lage, kontaktieren wir betroffene Gäste direkt und prüfen Anpassungen der Route, der Transportmittel oder des Reisezeitraums.

Seit Gründung im Jahr 1993 haben wir – trotz einiger Zwischenfälle, die sich krisenhaft hätten entwickeln können – keine wirkliche Krise erlebt. Weder im Jemen in den Jahren, in denen Entführungen dort fast an der Tagesordnung waren, noch in Algerien, in Mali oder in Mauretanien. Inzwischen mussten wir etliche Zielgebiete insbesondere in der Sahara aus dem Programm nehmen. Andere Länder wie Pakistan leiden sehr unter einem schlechten Image, sind aber in etlichen Landesteilen unproblematisch zu bereisen.

Auch im März 2020 hat unser Krisenmanagement einwandfrei funktioniert: In weniger als einer Woche nachdem das Auswärtige Amt die weltweite Reisewarnung ausgesprochen hatte, waren alle unsere Reisegäste wohlbehalten wieder in Deutschland angekommen. Im März 2026 haben sich übrigens alle unsere Oman-Gäste dazu entschieden, ihre Reise ganz normal fortzusetzen und zum regulär geplanten Datum zurückzufliegen.

Oman Reise Erfahrungen 2026 — Selbstfahrer berichten

Von den Reisenden, die im März 2026 noch in Oman unterwegs waren, greifen wir drei Rückmeldungen heraus. Bezeichnend: Zwei der drei Reiseparteien schrieben uns ihr erstes Feedback ganz ohne Bezug auf die Krise — über Wadis und Wüstencamps, über Festungen und Freitagsmärkte, über die Freundlichkeit der Omanis. Die außenpolitischen Ereignisse kamen erst zur Sprache, als wir nachfragten. Was diese Reisenden zu berichten haben, lesen Sie hier: Oman Reise Erfahrungen 2026 — Selbstfahrer berichten.

Dass wir in mehr als 30 Jahren keine einzige Krise, bei der Gäste zu Schaden gekommen wären, erleben mussten, führen wir auf unsere umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen und vor allem auf unsere sehr gute Zusammenarbeit mit den lokalen Partner*innen zurück. Denn mit unseren Agenturen pflegen wir statt bloßer Geschäftsbeziehungen lang andauernde echte Partner- und Freundschaften. Entsprechend fühlen sie sich – genau wie wir – in höchstem Maße verantwortlich für das Wohlergehen unserer gemeinsamen Gäste.

Oman: Guide Ibrahim im Gespräch

Oman: Unser Guide Ibrahim im Gespräch. Zu unseren lokalen Partnern in den Zielländern pflegen wir enge Beziehungen, um die Sicherheit der Reisenden zu gewährleisten.

Wenn Sie Fragen zur Sicherheit in einem unserer Reiseländer oder zu den entsprechenden Reisehinweisen des Auswärtigen Amts haben, können Sie uns jederzeit anrufen. Wir beantworten Ihre Fragen gern ausführlich.

Bitte beachten: Reise- und Sicherheitshinweise können sich kurzfristig ändern. Maßgeblich ist daher immer die aktuelle Veröffentlichung des Auswärtigen Amts.

Häufige Fragen zu den Reisehinweisen des Auswärtigen Amts

Was ist der Unterschied zwischen Reisehinweis, Sicherheitshinweis und Reisewarnung?

Reisehinweise enthalten allgemeine Informationen zu Einreise, Zoll, Gesundheit und landestypischen Besonderheiten. Sicherheitshinweise machen auf konkrete Risiken aufmerksam und können die Empfehlung enthalten, bestimmte Reisen einzuschränken oder zu unterlassen. Eine Reisewarnung ist der unbedingte Appell, Reisen in ein Land oder eine Region nicht anzutreten.

Ist „Von Reisen wird dringend abgeraten“ bereits eine Reisewarnung?

Nein. Die Formulierung gehört zu den Sicherheitshinweisen und liegt unterhalb einer formellen Reisewarnung. Diese Unterscheidung kann für Reiseverträge und Versicherungen relevant sein. Entscheidend sind jedoch immer die konkreten Umstände und Vertragsbedingungen.

Ist eine Reisewarnung ein Reiseverbot?

Eine Reisewarnung ist kein gesetzliches Reiseverbot. Reisende können grundsätzlich weiterhin selbst entscheiden, ob sie eine Reise antreten. Sie sollten allerdings berücksichtigen, dass die konsularische Unterstützung eingeschränkt sein kann und sich Folgen für Reisevertrag und Versicherungsschutz ergeben können.

Was bedeutet eine Teilreisewarnung?

Eine Teilreisewarnung gilt nur für bestimmte Regionen eines Landes. Für die übrigen Landesteile besteht damit nicht automatisch ebenfalls eine Reisewarnung. Dort können jedoch weiterhin Sicherheitshinweise oder andere Empfehlungen des Auswärtigen Amts gelten.

Kann ich bei einer Reisewarnung kostenlos stornieren?

Eine Reisewarnung führt nicht automatisch bei jeder Buchung zu einer kostenlosen Stornierung. Bei Pauschalreisen ist sie ein wichtiges Indiz dafür, dass außergewöhnliche Umstände die Reise erheblich beeinträchtigen können. Bei einzeln gebuchten Flügen, Hotels oder Mietwagen gelten dagegen die Vertragsbedingungen der jeweiligen Anbieter. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Beitrag „Reisewarnung und Risikogebiet: Unterschiede und Folgen“.

Besteht bei einer Reisewarnung noch Versicherungsschutz?

Das hängt von der Versicherungsart und den jeweiligen Bedingungen ab. Manche Versicherungen enthalten Ausschlüsse für Reisen in Gebiete mit bestehender Reisewarnung, andere begrenzen nur bestimmte Leistungen. Reisende sollten sich den Versicherungsschutz im Zweifelsfall vor Reiseantritt schriftlich bestätigen lassen.

Welche Reisehinweise gelten für deutsche, österreichische und Schweizer Reisende?

Deutsche Reisende orientieren sich vor allem an den Hinweisen des Auswärtigen Amts. Für österreichische Staatsangehörige veröffentlicht das BMEIA eigene Reiseinformationen und Sicherheitsstufen, für Schweizer Staatsangehörige das EDA. Da diese Behörden dieselbe Lage unterschiedlich bewerten können, beziehen wir bei nomad alle drei Informationsquellen in unsere Einschätzung ein.

Wie aktuell sind die Reisehinweise des Auswärtigen Amts?

Das Auswärtige Amt überprüft und aktualisiert seine Reise- und Sicherheitshinweise fortlaufend. Da sich eine Sicherheitslage kurzfristig ändern kann, empfiehlt sich eine erneute Prüfung unmittelbar vor der Abreise und während der Reise. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung auf der Website des Auswärtigen Amts.

Written by Julietta Baums
Julietta Baums ist Journalistin und Geschäftsführerin des von ihr gegründeten Reiseveranstalters nomad. Seit mehr als 30 Jahren bereist sie Oman und andere Länder der islamischen Welt und entwickelt Reisen, die intensive Begegnungen mit Land und Leuten ermöglichen. Ihre besondere Expertise gilt Oman: Ihr Mann Ibrahim stammt aus dem Sultanat; seine Familie und enge Freunde leben in verschiedenen Landesteilen. Gemeinsam mit Lorenz C. Töpperwien ist sie Autorin des Trescher-Reiseführers „Oman“, dessen sechste, aktualisierte und erweiterte Auflage 2026 erschienen ist.