Visa-Check: Was brauche ich, wie lange dauert es, wie viel kostet es?

Das Reiseland ist ausgewählt, die Reise gebucht und die Vorfreude steigt? Damit Sie diese ungetrübt genießen können, sollten Sie sich früh genug über die Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes informieren und die nötigen Formalitäten erledigen. Wir haben Ihnen die Einreisebestimmungen für unsere Hauptreiseländer übersichtlich zusammengestellt.

Oman

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Für die Einreise benötigen deutsche Staatsbürger/innen einen bei Ausreise noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass sowie ein Visum. Das Visum kann entweder hier in Europa bei der zuständigen Botschaft oder bei Einreise auf dem Luft- oder Landweg beantragt werden. Wir haben mit der Beantragung bei Einreise sehr gute Erfahrungen gemacht, daher empfehlen wir diese Variante. Die Kosten für ein Touristenvisum belaufen sich bei einer Dauer von bis zu 10 Tagen auf ca. 12 EUR, bei einem Aufenthalt bis zu einem Monat auf ca. 50 EUR. Bei mehrfacher Einreise in den Oman fallen höhere Kosten an.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Botschaftsseite.

Iran

Iran

Für die Einreise benötigen österreichische, deutsche und schweizer Staatsbürger/innen einen bei Reiseende noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass sowie ein Visum. Dazu beantragen wir für Sie etwa 8 Wochen vor Reisebeginn eine Visa-Genehmigungsnummer in Teheran. Hierzu erhalten Sie von uns ein Word-Dokument, welches Sie ausfüllen und baldmöglichst an uns zurückschicken. Zudem benötigen wir einen farbigen Scan Ihres Reisepasses. Sobald uns die Genehmigungsnummer vorliegt, können Sie Ihr Visum beim iranischen Generalkonsulat in Frankfurt anfordern. Zusätzlich zur Referenznummer und dem Antragsformular lassen wir Ihnen eine entsprechende Ausfüllhilfe zukommen. Zudem erhalten deutsche Staatsangehörige ein „Zusatzformular zum Visumantrag“. Ohne die Genehmigungsnummer ist eine Visaerteilung für deutsche und österreichische Staatsbürger nicht möglich! Schweizer Staatsbürger benötigen zusätzlich einen polizeilich beglaubigten Abdruck aller zehn Finger – bitte erkundigen Sie sich beim Konsulat.

Bitte beachten Sie folgende Punkte bei der Beantragung des Visums:

  1.  Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt werden.
  2.  Deutsche Staatsangehörige müssen das „Zusatzformular zum Visumantrag” vollständig ausgefüllt und unterschrieben den Antragsunterlagen beifügen.
  3.  Ihr Reisepass darf keinen israelischen Stempel enthalten.
  4.  Dem Antrag sind beizufügen:
  • Reisepass, bei dem noch zwei gegenüberliegende Seiten frei sind
  • ein als Einwurf-Einschreiben frankierter Rückumschlag DIN A 5
  • zwei biometrische Passbilder neueren Datums (3x4cm, frontal, ohne Hut und Brille), vor einem hellen Hintergrund; die Bilder dürfen nicht gescannt und ausgedruckt sein
  • Überweisungsbeleg über die Visagebühren (derzeit 50EUR)
  • (nur schweizer Staatsbürger): einen polizeilich beglaubigten Abdruck aller zehn Finger

Die Bearbeitungsdauer für ein Visum beträgt zur Zeit etwa zwei Wochen. Wenn Sie von uns die Visa-Genehmigungsnummer erhalten haben, reichen Sie bitte Ihren Antrag bei dem angegebenen Konsulat ein. Besonders für österreichische und schweizer Staatsbürger sind die Angaben unverbindlich und ohne Gewähr. Daher empfehlen wir Ihnen, sich eigenständig an die Botschaften/Konsulate zu wenden. Das gilt gleichermaßen für Staatsangehörige hier nicht aufgeführter Staaten.

Um das Land weiter für den Tourismus zu öffnen, ist es nun auch möglich, sich bei Ankunft an einem der iranischen Flughäfen direkt ein 30-tägiges Touristen-Visum (anstatt des bisherig 15-tägigen) ausstellen zu lassen, um so das Beantragungs-Prozedere in Deutschland zu umgehen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer um 15 weitere Tage ist ebenfalls an den Flughäfen möglich. Allerdings muss nach unseren Erfahrungen, je nach Tages- und Nachtzeit und abhängig davon, wie viele Maschinen gleichzeitig gelandet sind, teils viel Geduld an den Schaltern mitgebracht werden. Eine Wartezeit von bis zu 1,5 Stunden ist keine Seltenheit. Auch Mehrfachausstellungen des 30-tägigen Tourismus-Visums innerhalb eines Jahres steht nichts im Wege, die Türen zum Iran stehen damit offener als je zuvor!

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Botschaftsseite.

Usbekistan

Usbekistan

Für die Einreise benötigen deutsche, schweizer und österreichische Staatsbürger/innen einen bei Ausreise noch mindestens 3 Monate gültigen Reisepass sowie ein Visum. Um dieses zu beantragen, brauchen Sie eine offizielle Einladung mit der Genehmigungsnummer des usbekischen Außenministeriums. Um die Einladung kümmern wir uns für Sie und benötigen dafür einen farbigen Scan Ihres Reisepasses sowie eine Arbeitsbescheinigung von Ihrem Arbeitgeber.

Bitte beachten Sie folgende Punkte bei der Beantragung des Visums:

  1. Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt werden. Die genaue Reiseroute und das Reiseziel müssen angeben werden.
  2. Dem Antrag sind beizufügen:
  • der Reisepass (mit mind. einer freien Seite) mit Kopie der ersten beiden Seiten
  • die offizielle Einladung mit der Genehmigungsnummer des usbekischen Außenministeriums
  • ein mit Namen und Adresse versehener und ausreichend frankierter Rücksendeumschlag (Einschreiben)
  • ein aktuelles Passfoto
  • der Überweisungsbeleg über die Visagebühren (derzeit 70 EUR für einen Aufenthalt bis 15 Tage und einfache Einreise)

Die Bearbeitungsdauer für ein Visum beträgt zur Zeit etwa eine Woche, wobei die Botschaft auf Ihrer Internetpräsenz zwei Wochen angibt. Besonders für österreichische und schweizer Staatsbürger sind die Angaben unverbindlich und ohne Gewähr. Daher empfehlen wir Ihnen, sich eigenständig an die Botschaften/Konsulate zu wenden. Das gilt gleichermaßen für Staatsangehörige hier nicht aufgeführter Staaten.

Falls zeitweilige Aufenthalte in Nachbarstaaten mit anschließender Rückkehr nach Usbekistan geplant sind, muss unbedingt ein Visum mit mehrfacher Einreisemöglichkeit beantragt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Botschaftsseite.

Tadschikistan

Begegnung mit den Menschen im Bartang-Ta

Für die Einreise benötigen deutsche, schweizer und österreichische Staatsbürger/innen einen bei Ausreise noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass sowie ein Visum, welches Sie bei der tadschikischen Botschaft in Berlin beantragen können. Bei der Beantragung eines Touristenvisums von bis zu 30 Tagen ist grundsätzlich keine Einladung aus Tadschikistan erforderlich. Ausländische Staatsangehörige, die mit einem Touristenvisum einreisen, bedürfen keiner polizeilichen Anmeldung am Aufenthaltsort. Für einen Aufenthalt über 30 Tagen mit einem Touristenvisum oder einer anderen Visumskategorie ist eine Anmeldung innerhalb von 72 Stunden bei den OVIR erforderlich.

Bitte beachten Sie folgende Punkte bei der Beantragung des Visums:

  1. Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt werden. Die genaue Reiseroute und das Reiseziel müssen angeben werden.
  2. Dem Antrag sind beizufügen:
  • der Reisepass sowie eine Kopie der ersten  Seiten des Reisepasses
  • ein aktuelles Passfoto
  • ein von der Bank oder dem Bankautomaten ausgestellter  Einzahlungsbeleg über die beglichenen Visa-Gebühren oder ein entsprechender Scheck oder Ausdruck des Online-Bankings
  • ein ausreichend frankierter Rückumschlag als Einschreibebrief, mit eigenhändig geschriebener oder ausgedruckter richtiger Empfängeradresse

Der Preis für ein Touristenvisum (bis 30 Tage gültig) liegt zur Zeit bei 50 EUR für die einfache Einreise und bei 60 EUR für die mehrfache Einreise. Die Beantragung nimmt laut Botschaft eine Woche in Anspruch. Diese Frist verlängert sich jedoch meist um mindestens eine weitere Woche. Besonders für österreichische und schweizer Staatsbürger sind die Angaben unverbindlich und ohne Gewähr. Wir empfehlen Ihnen daher sich eigenständig an die Botschaften zu wenden. Das gilt gleichermaßen für Angehörige hier nicht aufgeführter Staaten.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Botschaftsseite.

Turkmenistan

Sonnenuntergang Turkmenistan

Für die Einreise benötigen deutsche, schweizer und österreichische Staatsbürger einen bei Ausreise noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass sowie ein Visum. Um dieses zu beantragen, brauchen Sie eine offizielle Einladung („Letter of invitation“) einer privaten oder öffentlichen Stelle in Turkmenistan. Diese Einladung besorgen wir für Sie und benötigen hierfür folgende Dokumente bzw. Informationen:

  1. komplette Personenangaben aus Ihrem Reisepass
  2. folgende zusätzliche Angaben: Privatadresse, Berufsausbildung und Name der Ausbildungseinrichtung, derzeitiger Beruf
  3. eingescanntes Passfoto jüngeren Datums
  4. kompletter Scan Ihres Reisepasses

Bitte reichen Sie uns diese Dokumente bzw. Angaben mit Erhalt der Reisebestätigung, spätestens aber 6-8 Wochen vor Reisebeginn ein. Mit dem beglaubigten „Letter of Invitation“ kann man das Visum entweder bei einer Botschaft Turkmenistans in Europa beantragen, oder es am Einreiseort (z.B. Flughafen Ashgabat) hinterlegen lassen. Das Visum wird dann bei der Einreise in den Pass gestempelt.

Bitte beachten Sie folgende Punkte bei der Beantragung des Visums:

  1. Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt werden; eine „Ausfüllhilfe“ stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
  2. Als Einreisedatum geben Sie idealerweise das Tagesdatum vor dem geplanten Einreisedatum und als Ausreisedatum das Tagesdatum nach dem geplanten Ausreisedatum an, sofern damit die gestattete Aufenthaltsdauer nicht überschritten wird.
  3. Dem Antrag sind beizufügen:
  • der Reisepass (mit mind. einer freien Seite)
  • ein als Einschreiben frankierter Rückumschlag (bei Postversand)
  • ein aktuelles Passfoto
  • die Bestätigung der Reise nach Turkmenistan durch den Reiseorganisator („Letter of Invitation“)
  • ein Beleg über die Zahlung der Visagebühren (derzeit 35Euro für einen Aufenthalt bis zu 10 Tagen und einfache Einreise)

Alle nach Turkmenistan einreisenden Ausländer müssen sich bei der Einreise gegen eine geringe Gebühr an der Grenze registrieren lassen. Reisende, die sich länger als drei Tage in Turkmenistan aufhalten wollen (der Tag der Einreise sowie Sonn- und Feiertage nicht mitgerechnet), sind außerdem verpflichtet, sich innerhalb dieser Frist beim Staatlichen Migrationsdienst Turkmenistans anzumelden. Dies gilt nicht für Inhaber von Transitvisa.

Die Bearbeitungsdauer für ein Visum beträgt zur Zeit mindestens 10 Tage. Sie können das Visum auch nach 1-3 Tagen bekommen, jedoch müssen Sie für einen schnellen Empfang 20 EUR Zuschlag zahlen. Besonders für österreichische und schweizer Staatsbürger sind die Angaben unverbindlich und ohne Gewähr. Daher empfehlen wir Ihnen, sich eigenständig an die Botschaften/Konsulate zu wenden. Das gilt gleichermaßen für Staatsangehörige hier nicht aufgeführter Staaten.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Botschaftsseite.

Kirgistan

Kirgistan Pferd

Seit dem 30.07.2012 dürfen sich deutsche, österreichische und schweizer Staatsbürger/innen bis zu 60 Tagen visumfrei in der Kirgisischen Republik aufhalten.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Botschaftsseite.

Pakistan

Truck Nanga Parbat

Für die Einreise benötigen deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger einen bei Ausreise noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass sowie ein Visum, welches Sie beim pakistanischen Generalkonsulat in Frankfurt beantragen können.

Bitte beachten Sie folgende Punkte bei der Beantragung des Visums:

  1. Das Antragsformular muss zweifach vollständig ausgefüllt werden, entweder elektronisch oder in deutlicher Blockschrift.
  2. Es muss ebenfalls ein Extra-Formular “Details of Visa” ausgefüllt werden.
  3. Dem Antrag sind beizufügen
  • der Reisepass (mit mind. einer freien Seite)
  • eine Fotokopie der Seite mit den persönlichen Angaben
  • ein als Einschreiben frankierter Rückumschlag (bei Postversand)
  • zwei aktuelle Passfotos
  • die Bestätigung über den bezahlten Rück- oder Weiterflug beizufügen
  • ein Beleg über die Zahlung der Visagebühren (derzeit 35 EUR für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger für einen Aufenthalt bis 3 Monate und einfache Einreise

Die Bearbeitungsdauer für ein Visum beträgt zur Zeit etwa 10 Tage. Besonders für österreichische und schweizer Staatsbürger sind die Angaben unverbindlich und ohne Gewähr. Daher empfehlen wir Ihnen, sich eigenständig an die Botschaften/Konsulate zu wenden. Das gilt gleichermaßen für Staatsangehörige hier nicht aufgeführter Staaten.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Botschaftsseite.

Weitere Informationen zu den notwendigen Unterlagen finden Sie unter www.visumcentrale.de oder auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.

Written by Eva Kuhl